Obliegenheit. Obliegenheiten sind gesetzlich oder vertraglich geregelte Pflichten des Versicherungsnehmers, deren Nichtbeachtung zur Kündigung und zur vollen oder teilweisen Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. Anders als bei Rechtspflichten kann der Versicherer die Erfüllung einer Obliegenheit nicht einklagen.
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Obliegenheit. Obliegenheiten sind gesetzlich oder vertraglich geregelte Pflichten des Versicherungsnehmers, deren Nichtbeachtung zur Kündigung und zur vollen oder teilweisen Leistungsfreiheit des Versicherers führen kannführt. Anders als bei Rechtspflichten kann der Versicherer die Erfüllung einer Obliegenheit nicht einklagen.
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