Common use of Obliegenheiten bei der Ruheversicherung Clause in Contracts

Obliegenheiten bei der Ruheversicherung. Hinweis: Beachten Sie zur Ruheversicherung nach ––> Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs auch die Regelungen in Teil C Ziffer 12.1. • In einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage). • Auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen). Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Abstellplätze nicht gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen von Ziffer 2 Absatz 1 leistungsfrei.

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Obliegenheiten bei der Ruheversicherung. Hinweis: Beachten Sie zur Ruheversicherung nach ––> Außerbetriebsetzung Außerbe- triebsetzung des Fahrzeugs auch die Regelungen in Teil C Ziffer 12.110.1. Welche Obliegenheiten müssen Sie bei der Ruheversicherung beachten? Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend wie folgt abzustellen: In einem Einstellraum (z. z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage). Auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen). Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Abstellplätze nicht gebrauchenge- brauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen von Ziffer 2 Absatz 1 leistungsfrei.

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Obliegenheiten bei der Ruheversicherung. Hinweis: Beachten Sie zur Ruheversicherung nach ––> Außerbetriebsetzung →Außerbe- triebsetzung des Fahrzeugs auch die Regelungen in Teil C Ziffer 12.1. Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend wie folgt abzustellen: • In einem Einstellraum (z. z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage). • Auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen). Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Abstellplätze nicht gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen von Ziffer 2 Absatz 1 leistungsfreige- brauchen.

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Obliegenheiten bei der Ruheversicherung. Hinweis: Beachten Sie zur Ruheversicherung nach ––> Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs auch die Regelungen in Teil C Ziffer 12.110.1. • In einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage). • Auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen). Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Abstellplätze nicht gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen von Ziffer 2 Absatz 1 leistungsfrei.

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