Common use of Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall Clause in Contracts

Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten. b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.

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Samples: Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronik Versicherung

Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalteneinzuhal- ten. b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.

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Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung

Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten Obliegenhei- ten einzuhalten. b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.

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Samples: Heizungsversicherung – Technische Versicherung

Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungs- falles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten. b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten ObliegenheitenOblie- genheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers Versiche- rers wird mit Zugang wirksam.

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Samples: Sach Und Elektronikversicherung

Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten. b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksamwirk- sam.

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Samples: Maschinenversicherung