Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten. b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronik Versicherung
Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalteneinzuhal- ten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung
Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten Obliegenhei- ten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungs- falles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten ObliegenheitenOblie- genheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers Versiche- rers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksamwirk- sam.
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Samples: Maschinenversicherung