Obliegenheiten zur Benachrichtigung des Versicherers. Vor jeder Revision ist der Versicherer rechtzeitig zu benachrichtigen, dass er auf sei- ne Kosten an der Revision teilnehmen kann. Die anlässlich einer Revision zu erstel- lenden Berichte mit den festgestellten Befunden sowie den durchgeführten und ge- planten Maßnahmen sind dem Versicherer unverzüglich zuzusenden.
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Samples: Maschinenversicherung
Obliegenheiten zur Benachrichtigung des Versicherers. Vor jeder Revision ist der Versicherer so rechtzeitig zu benachrichtigen, dass er auf sei- ne seine Kosten an der Revision teilnehmen kann. Die anlässlich einer Revision zu erstel- lenden Berichte mit den festgestellten Befunden er- stellenden Berichte, festgestellte Befunde sowie den durchgeführten durchgeführte und ge- planten Maßnahmen geplante Maß- nahmen sind dem Versicherer unverzüglich zuzusenden.
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Samples: Maschinenversicherung
Obliegenheiten zur Benachrichtigung des Versicherers. Vor jeder Revision ist der Versicherer so rechtzeitig zu benachrichtigen, dass er auf sei- ne seine Kosten an der Revision teilnehmen kann. Die anlässlich einer Revision zu erstel- lenden er- stellenden Berichte mit den festgestellten Befunden (festgestellte Befunde sowie den durchgeführten durchgeführte und ge- planten Maßnahmen geplante Maß- nahmen) sind dem Versicherer unverzüglich zuzusenden.
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Obliegenheiten zur Benachrichtigung des Versicherers. Vor jeder Revision ist der Versicherer so rechtzeitig zu benachrichtigen, dass er auf sei- ne seine Kosten an der Revision teilnehmen kann. Die anlässlich einer Revision zu erstel- lenden er- stellenden Berichte mit den festgestellten Befunden sowie den durchgeführten und ge- planten geplanten Maßnahmen sind dem Versicherer unverzüglich zuzusenden.
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