OFFENLEGUNG VON KUNDENINFORMATIONEN Musterklauseln

OFFENLEGUNG VON KUNDENINFORMATIONEN. 31.1 AvaTrade teilt oder verkauft keine Informationen über die Kunden und/oder zukünftige Kunden, außer an seine Mitarbeiter, Agenten, Partner und assoziierte Unternehmen, wenn dies im üblichen Geschäftsverlauf erforderlich ist, einschließlich, aber nicht begrenzt auf AvaTrades Bank- oder Kreditbeziehungen oder den Beziehungen zu anderen Personen, wie in der Datenschutzrichtlinie von AvaTrade dargestellt. 31.2 AvaTrade kann die Informationen über den Kunden und die Transaktionen des Kunden auch an bundesstaatliche oder staatliche Ordnungsämter und Exekutivorgane, wenn eine Anfrage über solche Informationen eingegangen ist oder diese Informationen Antwort auf eine gerichtliche Anordnung oder Vorladung unter Strafandrohung sind. 31.3 AvaTrade teilt oder verkauft statistische Informationen, ohne die Identität des Kunden preiszugeben.
OFFENLEGUNG VON KUNDENINFORMATIONEN. 30.1 AvaTrade teilt oder verkauft keine Informationen über die Kunden und/oder zukünftige Kunden, außer an seine Mitarbeiter, Agenten, Partner und assoziierte Unternehmen, wenn dies im üblichen Geschäftsverlauf erforderlich ist, einschließlich, aber nicht begrenzt auf AvaTrades Bank- oder Kreditbeziehungen oder den Beziehungen zu anderen Personen, die in AvaTrades Datenschutzerklärung veröffentlicht. 30.2 AvaTrade kann die Informationen über den Kunden und die Transaktionen des Kunden auch an bundesstaatliche oder staatliche Ordnungsämter und Exekutivorgane, wenn eine Anfrage über solche Informationen eingegangen ist oder diese Informationen Antwort auf eine gerichtliche Anordnung oder Vorladung unter Strafandrohung sind. 30.3 AvaTrade teilt oder verkauft statistische Informationen, ohne die Identität des Kunden preiszugeben. 30.4 AvaTrade ist meldepflichtig nach Artikel 9 der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen ("EMIR") und zur Offenlegung Transaktionsdaten Informationen, einschließlich Portfolio-Daten, Transaktionswert, Sicherheit gestellt und die Identität der Parteien für alle Transaktionen erforderlich.Die Angaben müssen an ein Transaktionsregister, European Securities and Markets Authority ("ESMA") und / oder eine beauftragte Dritte Prozessor hergestellt werden. 30.5 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, uns alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die wir zum Zwecke der Erfüllung unserer Verpflichtungen gemäß den Geltenden Vorschriften in angemessener Weise anfordern können, und erklärt sein Einverständnis, dass wir diese Informationen über ihn und seine Beziehung zu uns gemäß dieser Vereinbarung an Dritte weitergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Transaktionen oder das Geld auf seinem Konto), so wie wir es nach unserem Ermessen für sinnvoll, zumutbar, angemessen oder erforderlich halten, um die Geltenden Vorschriften oder die Laufzeit dieser Vereinbarung einzuhalten. 30.6 Das Transaktionsregister oder kann die ESMA diese Informationen an die nationalen Aufsichtsbehörden in den Ländern, wo die Datenschutzgesetze nicht den gleichen Schutz bieten wie in Irland vorgesehen passieren. 30.7 Wenn Sie eine juristische Person sind, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir unter bestimmten Umständen in Ihrem Namen eine Rechtsträger-Kennung (Legal Entity Identifier, LEI) anfordern können. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir dies tun dürfen, wenn wir der Ansicht sind, dass dies notwendig ist, um Ihnen...
OFFENLEGUNG VON KUNDENINFORMATIONEN. 30.1 AvaTrade teilt oder verkauft keine Informationen über die Kunden und/oder zukünftige Kunden, außer an seine Mitarbeiter, Agenten, Partner und assoziierte Unternehmen, wenn dies im üblichen Geschäftsverlauf erforderlich ist, einschließlich, aber nicht begrenzt auf AvaTrades Bank- oder Kreditbeziehungen oder den Beziehungen zu anderen Personen, die in AvaTrades Datenschutzerklärung veröffentlicht. 30.2 AvaTrade kann die Informationen über den Kunden und die Transaktionen des Kunden auch an bundesstaatliche oder staatliche Ordnungsämter und Exekutivorgane, wenn eine Anfrage über solche Informationen eingegangen ist oder diese Informationen Antwort auf eine gerichtliche Anordnung oder Vorladung unter Strafandrohung sind. 30.3 AvaTrade teilt oder verkauft statistische Informationen, ohne die Identität des Kunden preiszugeben. 30.4 AvaTrade ist meldepflichtig nach Artikel 9 der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen ("EMIR") und zur Offenlegung Transaktionsdaten Informationen, einschließlich Portfolio-Daten, Transaktionswert, Sicherheit gestellt und die Identität der Parteien für alle Transaktionen erforderlich.Die Angaben müssen an ein Transaktionsregister, European Securities and Markets Authority ("ESMA") und / oder eine beauftragte Dritte Prozessor hergestellt werden. 30.5 Der Kunde verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen, um AvaTrade ermöglichen, ihren Berichtspflichten nachzukommen. 30.6 Das Transaktionsregister oder kann die ESMA diese Informationen an die nationalen Aufsichtsbehörden in den Ländern, wo die Datenschutzgesetze nicht den gleichen Schutz bieten wie in Irland vorgesehen passieren.

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  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Informationen Das Vertragsunternehmen sichert Elavon mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages sowie zum Zeitpunkt jeder Transaktion während der Laufzeit dieses Vertrages im Wege eines eigenständigen Garantieversprechens zu: Alle Elavon übermittelten Informationen sind wahr und vollständig und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäfts- und Finanzlage und der wesentlichen Gesellschafter, Eigentümer oder leitenden Angestellten des Vertragsunternehmens.

  • Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.