Offenlegungsverordnung für Finanzdienstleister (Disclosure-VO) Musterklauseln

Offenlegungsverordnung für Finanzdienstleister (Disclosure-VO). Die CapitalConcept ist Finanzberater im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Disclosure-VO) und unterliegt somit gewissen Offenlegungspflichten. Die Offenlegungs-VO sowie die Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 („Taxonomie-VO“) sind ein weiterer Schritt in Richtung eines nachhaltigen Kapitalmarkts. Dieses Ziel soll unter anderem durch folgende Maßnahmen erreicht werden: • Lenken der Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen • Managen von finanziellen Risiken, welche aus Klimawandel, Umweltzerstörung und sozialen Angelegenheiten stammen • Förderung von Transparenz und Langfristigkeit in finanziellen und ökonomischen Aktivitäten Der Begriff „Nachhaltigkeit“ wurde und wird zu Marketingzwecken oftmals missbräuchlich im Zusammenhang mit dem Anschein eines stetigen/immerwährenden Ertrags einer Veranlagung gebraucht (sogenanntes „Greenwashing“). Der ursprünglich aus der Land- und Forstwirtschaft stammende Begriff bezieht sich jedoch auf die umsichtige Verwendung und Nachforstung der vorhandenen Ressourcen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit dem Wort „Nachhaltigkeit“ also ein umsichtiges Verhalten in Bezug auf die Auswirkungen auf Umwelt und Mitmenschen verbunden. Unter dem weiten Überbegriff „Nachhaltigkeit“ werden insbesondere die Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – Englisch: Environment, Social and Governance (kurz „ESG“) - verstanden. Diese bilden etwa die Grundlage für den Aktionsplan: Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums der EU-Kommission, welcher zum Ziel hat, eine emissionsarme, ressourcenschonendere Kreislaufwirtschaft zu etablieren und so langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft sicherzustellen. • „Nachhaltigkeitsrisiken“ bezeichnen Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Unternehmens haben könnten. Aktuell bilden die Klimarisiken die größte Gruppe innerhalb der Nachhaltigkeitsrisiken. Diese gliedern sich in physische Risiken (z. B. Klimaerwärmung), und Transitionsrisiken (dabei handelt es sich um Risiken, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellsc...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.