Online-Streitbeilegungsplattform Musterklauseln

Online-Streitbeilegungsplattform. Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag online (bei- spielsweise über unsere Website) geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform nutzen: xxxx://xx. xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ Ihre Beschwerde wird von dort aus an die zuständige außergericht- liche Schlichtungsstelle weitergeleitet.
Online-Streitbeilegungsplattform. Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von dieser betriebenen Online-Streitbeilegungsplattform. Diese Streitbeilegungsplattform ist über den externen Link xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx erreichbar.
Online-Streitbeilegungsplattform. Unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ stellt die europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung mit weiteren Informationen zur Verfügung. Der Verkäufer nimmt nicht an einem solchen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Online-Streitbeilegungsplattform. Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission steht unter dem folgenden Link zur Verfü- gung: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
Online-Streitbeilegungsplattform. 1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten dienen, die vertragliche Verpflichtungen von Online-Kaufverträge und Online-Dienstverträge betreffen. Die Plattform ist unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ erreichbar.
Online-Streitbeilegungsplattform. Die Europäische Kommission stellt unter xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online‐Streitbeilegung bereit. Die Online‐Streitbeilegungs‐Plattform gilt für Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Die Online‐Streitbeilegungs‐ Plattform ist allerdings nicht dazu bestimmt, gerichtliche Verfahren zu ersetzen. Sowohl INFORUM als auch der Kunde haben daher weiterhin das Recht, die Durchsetzung ihrer Rechte umgehend vor den ordentlichen Gerichten zu suchen. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.
Online-Streitbeilegungsplattform. Sofern Sie als Verbraucher Ihren Versicherungsvertrag auf elekt- ronischem Wege abgeschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform über den Link "xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx" nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an die zuständige außergerichtliche Streitschlich- tungsstelle weiter geleitet. Angaben zur Beendigung und Kündigung des Vertrages enthal- ten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Unabhängig hiervon kann der Rechtsweg beschritten und ein ordentliches Gericht angerufen werden.
Online-Streitbeilegungsplattform. Zur Schlichtung von Streitigkeiten hat die EU eine
Online-Streitbeilegungsplattform. Zur Schlichtung von Streitigkeiten hat die EU eine „Online Streitbeilegungsplattform" (xx.xxxxxx.xx/xxx) errichtet. ADF entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall. Bei Fragen zur Streitschlichtung steht ADF unter xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx zur Verfügung.

Related to Online-Streitbeilegungsplattform

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.