Vertragsrücktritt Musterklauseln

Vertragsrücktritt. Der Kunde hat das Recht, gegen Bezahlung ei- ner Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 10% des Brutto-Angebotes bzw. des Brutto- Kaufvertragsbetrages ohne Angabe von Grün- den (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso besteht für den Kunden innerhalb einer Woche eine schriftliche Rücktrittsmöglichkeit vom Vertragsabschluss, wenn dieser nicht von ihm angebahnt wurde. Bei Annahmeverzug (Pkt. 7.) oder Konkurs des Kunden bzw. Kon- kursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Xxxx, einen pauschalierten Schadenersatz von 10% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begeh- ren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsver- pflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zu- rückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Si- cherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Xxxx einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Brutto- rechnungsbetrages oder den tatsächlich ent- standenen Xxxxxxx zu bezahlen. Gerät der Kunde nach Vertragsabschluss un- verschuldet in eine finanzielle Notlage und macht uns diese per entsprechenden Doku- mentationen glaubhaft, haben wir die Xxxx, auf die Erfüllung des Vertrages maximal drei Jahre zuzuwarten oder der Aufhebung des Vertrages ohne Schadenersatz von Seiten des in finanzieller Notlage befindlichen Kunden zuzustimmen. Für bereits ausgelieferte Waren wird von uns eine Endrechnung erstellt, welche mit den bisher geleisteten Zahlungen (Anzahlung, Teilzahlungen) des Kunden gegengerechnet werden. Diese Restschuld ist binnen vier Wochen vom Kunden zu begleichen. Entsteht jedoch aus dieser Gegenrechnung ein Guthaben (Überzahlung, Mehrzahlung) des Kunden, wird dieser Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rücktrittsannahme dem Kun- den rückerstattet. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Kunde vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zu- rücktreten, wobei Sam...
Vertragsrücktritt. Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Xxxx, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Xxxx einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.
Vertragsrücktritt. 8.1 Ist die Comexis GmbH mit der Vertragserfüllung gegenüber vertraglich vereinbarten Terminen aus eigenem Verschulden im Verzug, so vereinbaren die Parteien gemeinsam eine angemes- sene Nachfrist. Hält die Comexis GmbH auch diese Nachfrist nicht ein, so ist der Kunde be- rechtigt, 30 Tage nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. 8.2 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.1 hat der Kunde Anspruch auf Rück- erstattung sämtlicher bis zum Rücktrittsdatum geleisteten Zahlungen, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.3 Kommt der Kunde mit der Erbringung von für die Vertragserfüllung notwendiger Interaktionen oder mit der Zahlung in Verzug, so ist die Comexis GmbH berechtigt, nach einer Mahnfrist von 14 Tagen die Vertragserfüllung zu suspendieren. Falls der vertragswidrige Zustand durch den Kunden nicht innert 14 Tagen nach erteilter Mahnung behoben wird, ist die Comexis GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 8.4 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin, hat die Comexis GmbH Anspruch auf eine Um- triebsentschädigung von 30% des Auftragswertes zuzüglich sämtlicher für die Vertragserfüllung bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts nachweislich aufgelaufener Kosten, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.5 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin liegt es im Ermessen der Comexis Gmbh, die Lieferung oder einen Teil derselben zurückzunehmen. In diesem Fall verringert sich der Betrag gemäss Artikel 8.4 um den Einkaufspreis der zurückgenommenen Lieferung abzüglich allfälli- ger Kosten der Comexis GmbH für die Rücksetzung von kundenspezifischen Konfigurationen, der Kosten für den Rückschub der Lieferung an den Lieferanten sowie vom Lieferanten geltend gemachten Rücknahmekosten oder sonstige Abzüge. 8.6 Ist eine Vertragserfüllung durch die Comexis GmbH aus Gründen ausserhalb ihres Einflussbe- reichs oder aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht möglich bzw. verzögert sich die Ver- tragserfüllung aus solchem Gründen voraussichtlich um mehr als 3 Monate, so sind beide Par- teien zu einem Vertragsrücktritt berechtigt. 8.7 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.6 hat die Comexis GmbH Anspruch auf sämtliche durch die mit der Vertragsauflösung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sowie auf den vertraglich vereinbarten Wert von ber...
Vertragsrücktritt. A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rück- trittes gelten die Bestimmungen des ABGB. B) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners/der Vertragspartnerin sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zu- rückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten. C) Xxxxx der Vertragspartner/die Vertragspartnerin – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er/sie unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall gilt Punkt A) letzter Satz. D) Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertragspartner/-innen steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu. E) Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, mittels eingeschriebenen Briefs, zu erklären.
Vertragsrücktritt. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des Gesamtpreises zu bezahlen: - Bis 60 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtkosten - 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn 60% der Gesamtkosten - 29 Tage bis Mietbeginn 100% der Gesamtkosten
Vertragsrücktritt. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Vermögens des Kunden, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir unbeschadet sonstiger wie immer gearteter Ansprüche zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag oder Teilen desselben ohne Nachfristsetzung berechtigt. Der Rücktritt wird durch unsere einseitige Erklärung rechtswirksam.
Vertragsrücktritt. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des AG oder Konkursabweisung mangels Vermögens, oder bei Zahlungsverzug des AG mit einer im Vorhinein vor Leistungserbringung des AN zu leistenden Zahlung, ist der AN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Vertragsrücktritt. Ein Auftraggeber (Kunde), der Xxxxxxxxxxx (§ 0 XXxxX) ist und seine Vertragserklärung am Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjektes abgegeben hat, seine Erklärung auf den Erwerb eines Bestandsrechts, eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder des Eigentums gerichtet ist, und zwar an einer Wohnung, einem Einfamilienhaus oder einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienhauses geeignet ist, und dies zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll; oder seine Vertragserklärung weder in den Geschäftsräumen des Immobilienmaklers abgegeben, noch die Geschäftsvereinbarung zur Schließung des Vertrages mit dem Immobilienmakler selbst angebahnt hat, kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt erklären. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn dem Verbraucher eine „Urkunde“ ausgefolgt wurde, die Namen und Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben und eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält. Das Rücktrittsrecht erlischt bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung erst einen Monat nach beiderseitiger vollständiger Vertragserfüllung. Eine an den Immobilienmakler gerichtete Rücktrittserklärung bezüglich eines Immobiliengeschäftes gilt auch für einen im Zuge der Vertragserklärung geschlossenen Maklervertrag.