Open Source Komponenten Musterklauseln

Open Source Komponenten. (1) Enthält die Software Open Source Komponen- ten, wird der AN diese in eine Liste jeweils verwen- deter Open-Source-Software und dazugehöriger Lizenzen eintragen und die Liste dem AG zur Ver- fügung stellen. Der Listeneintrag macht jeweils transparent, welche Open-Source-Komponenten enthalten sind, welche Open-Source-Lizenzen ver- wendet wurden und welche Lizenzbestimmungen gelten. Letztere sind vom AN unzweifelhaft zu be- stimmen und dem AG zur Verfügung zu stellen. (2) Bei den Open Source Komponenten darf es sich nicht um solche mit dem so genannten „Copy- left-Effekt“ handeln, insbesondere dürfen sie nicht zur Verpflichtung der Veröffentlichung des Quell- codes der gesamten Software führen. (3) Der Einsatz von Open Source Komponenten darf ferner nicht mit der Einräumung von Nutzungs- rechten, wie in Ziffer F. 9. dieser AB IT geregelt, un- vereinbar sein. (4) Proprietäre Drittsoftware wird vom AN nicht verwendet.
Open Source Komponenten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Softwarekomponenten des Produkts Gegenstand von Open-Source-Lizenzen sind, wie von der Open Source Initiative oder der Free Software Foundation veröffentlicht. Sofern es die Open-Source-Lizenz für die entsprechende Open-Source-Komponente erfordert, sind die Bedingungen für solche Open-Source- Komponenten anstelle der entsprechenden Bestimmungen dieser Vereinbarung anwendbar. Untersagt eine Open-Source-Lizenz irgendwelche Beschränkungen in dieser Vereinbarung, sind diese Beschränkungen für diese Open-Source-Komponenten unwirksam. Die Gesellschaft stellt dem Kunden auf Anfrage eine Liste mit Open-Source-Komponenten zur Verfügung.
Open Source Komponenten. Ziffer F. 10. gilt entsprechend.
Open Source Komponenten. Die BASF App enthält Open Source-Komponenten von Drittanbietern, die den Bestimmungen für deren Nutzung unterliegen, die zusätzlich zu den Regelungen dieser Vereinbarung gelten. Bei den im Rahmen der BASF App verwendeten Open Source-Komponenten handelt es sich im Einzelnen um die nachfolgend genannten: • Hammer.js: xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxx.xx/ MIT xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxx/XXX-Xxxxxx • Lodash: xxxxx://xxxxxx.xxx/ MIT xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxx/XXX-Xxxxxx • Webpack: xxxxx://xxxxxxx.xx.xxx/ MIT xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxx/XXX-Xxxxxx • Handlebars: xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxx/ MIT xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxx/XXX-Xxxxxx • Modernizr: xxxxx://xxxxxxxxx.xxx/ MIT xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxx/XXX-Xxxxxx • PureMVC: xxxx://xxxxxxx.xxx/ BSD-3-Clause xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx/XXX-0-Xxxxxx • Moment.js: xxxxx://xxxxxxxx.xxx/ MIT xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxx/XXX-Xxxxxx • Cordova: xxxxx://xxxxxxx.xxxxxx.xxx/ Apache License 2.0: xxxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx- android/blob/master/LICENSE • i18next: xxxxx://xxx.x00xxxx.xxx/ MIT xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxx/XXX-Xxxxxx • jQuery: xxxxx://xxxxxx.xxx/ MIT xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxx/XXX-Xxxxxx • Bootstrap: xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxx/ MIT xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxx/XXX-Xxxxxx • Riot Router: xxxxx://xxxxxx.xxx/xxxx/xxxxx MIT xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxx/XXX-Xxxxxx • EaselJS: xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxx MIT xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxx/XXX-Xxxxxx Der Nutzer verpflichtet sich, die vorgenannten zusätzlichen Bedingungen im Hinblick auf die Open Source-Komponenten zu erfüllen. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen für BASF Apps und den einschlägigen Regelungen der Open Source-Komponenten, so genießen die Regelungen der Open Source-Komponenten in Bezug auf die Open Source-Komponenten Vorrang. Die Open Source-Komponenten werden – ungeachtet der übrigen Bestandteile der BASF App – dem Nutzer schenkungsweise überlassen. Der Nutzer erkennt an, dass BASF für solche Schäden, die durch die Open Source-Komponente verursacht wurde, keine eigene Einstandspflicht übernimmt. Hinsichtlich etwaiger Ansprüche hinsichtlich Haftung und Gewährleistung wird auf die vorgenannten Open Source Regelungen verwiesen.
Open Source Komponenten. Die Parteien bestätigen, dass die LEISTUNGSGEGENSTÄNDE Open-Source-Komponenten enthalten können. Um Zweifelsfälle zu vermeiden, wird hiermit festgehalten, dass jede Verwendung von Open-Source-Komponenten durch die betreffenden Open- Source-Lizenzen geregelt wird.
Open Source Komponenten. Sie finden eine Liste der aktuell verwendeten Open Source Komponenten auf xxxxxxxx.xx

Related to Open Source Komponenten

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)