Operationelles Risiko (Sektor Versicherung) Musterklauseln

Operationelles Risiko (Sektor Versicherung). Das operationelle Risiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder von mitarbeiter- oder systembedingten oder externen Vorfällen, Rechtsrisiken sind hierin eingeschlossen. Operationelle Risiken können in allen Geschäftsbereichen der R+V auftreten. Operationelle Risiken bestehen bei der R+V insbesondere in der Gefahr von Fehlfunktionen oder Störungen der Datenverarbeitungssysteme oder der darauf genutzten Programme, einschließlich Angriffen außerhalb des Unternehmens, zum Beispiel durch Hacker oder Schadsoftware. Derartige Ereignisse könnten sich nachteilig auf die Fähigkeit auswirken, die für die Durchführung der Geschäftstätigkeiten notwendigen Prozesse effizient aufrechtzuerhalten, gespeicherte Daten zu schützen, ein ausreichendes Controlling zu gewährleisten oder Angebote und Leistungen weiterzuentwickeln. Zudem könnten solche Fehlfunktionen oder Störungen zum vorübergehenden oder dauerhaften Verlust von Daten führen. Die Realisierung derartiger operationeller Risiken kann Einschränkungen der Geschäftstätigkeit nach sich ziehen und negative Reputationseffekte zur Folge haben. Das operationelle Risiko macht per 31. Dezember 2020 etwa 10% der Gesamtrisiken im Sektor Versicherung aus. Der Eintritt des operationellen Risikos kann nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der DZ BANK haben.
Operationelles Risiko (Sektor Versicherung). Das operationelle Risiko bezeichnet die Verlustgefahr, die sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder Systemen oder durch externe Ereignisse ergibt. Rechtsrisiken sind hierin eingeschlossen. Rechtsrisiken können insbesondere aus Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen (Gesetze und Rechtsprechung), Veränderungen der behördlichen Auslegung und aus Änderungen des Geschäftsumfelds resultieren. NICHT BEHERRSCHTE VERSICHERUNGSUNTER-NEHMEN UND UNTERNEHMEN AUS ANDEREN FINANZSEKTOREN (SEKTOR VERSICHERUNG) Zu den nicht beherrschten Versicherungsunternehmen und Unternehmen aus anderen Finanzsektoren zählen bei der R+V im Wesentlichen Pensionskassen und Pensionsfonds zur betrieblichen Altersvorsorge. Die R+V Pensionskasse AG ist vergleichbaren Risiken wie die Lebensversicherungsunternehmen im R+V-Teilkonzern ausgesetzt. Insbesondere gelten die entsprechenden Maßnahmen innerhalb des Risikomanagements wie in den Abschnitten zum versicherungstechnischen Risiko Leben, Marktrisiko, Gegenparteiausfallrisiko sowie zum operationellen Risiko beschrieben. Die Risikosituation eines Pensionsfonds ist wesentlich bestimmt durch die Art der angebotenen Pensionspläne. Bei den von der R+V angebotenen Pensionsplänen zur Durchführung einer Beitragszusage mit Mindestleistung ist zu gewährleisten, dass beim vereinbarten Rentenbeginn mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich eventueller Beiträge für übernommene biometrische Risiken zur Verfügung steht. Des Weiteren werden Pensionspläne angeboten, die versicherungsförmig garantierte Leistungen auf Berufsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenrenten zusagen. Hier sind das Marktrisiko sowie das gesamte Spektrum der versicherungstechnischen Risikoarten in der betrieblichen Altersversorgung relevant. Bei Rentenbezug ist aufgrund der Leistungsgarantien das Risiko der Langlebigkeit von Bedeutung. Auch hier gelten die entsprechenden Maßnahmen innerhalb des Risikomanagements wie in den Abschnitten zum versicherungstechnischen Risiko Leben, Marktrisiko, Gegenparteiausfallrisiko sowie zum operationellen Risiko beschrieben Sollte ein oder mehrere der vorgenannten Risiken eintreten, kann dies negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Emittentin haben mit der Folge, dass die Emittentin gegebenenfalls ihren Verpflichtungen aus den unter diesem Basisprospekt begebenen Wertpapieren nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen kann. Dies beinhaltet für den Anleger ...