Option bei Verbeamtung. Wird eine versicherte Person erstmals zum Beamten auf Probe bzw. Beamten auf Zeit ernannt, kann der Versicherungsnehmer für diese Person von dem Optionsrecht Gebrauch machen. Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb von zwei Monaten seit der Übergabe der Ernennungsurkunde beim Versicherer eingeht. Die Versicherung nach dem jeweils gewünschten Tarif erfolgt zum Ersten des Folgemonats nach Antragseingang.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung
Option bei Verbeamtung. Wird eine versicherte Person erstmals zum Beamten auf Probe bzw. Beamten auf Zeit ernannt, kann der Versicherungsnehmer für diese Person von dem vom Optionsrecht Gebrauch machen. Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb von zwei Monaten seit der Übergabe der Ernennungsurkunde beim Versicherer eingeht. Die Versicherung nach dem jeweils gewünschten Tarif erfolgt zum Ersten des Folgemonats nach Antragseingang.
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