Optionale Garantien. Mittels ausdrücklicher Vereinbarung können Unfälle gedeckt sein, die sich direkt oder indirekt aus Folgendem ergeben: ◼ dem Führen von Luftfahrzeugen und der Ausübung von Luftsportarten wie Fallschirmspringen, Segelflug, Ultraleichtfliegen, Heißluftballonfahrten, Drachenfliegen, Gleitschirmfliegen etc.; Bungee-Springen und Extremsportarten sind jedoch keinesfalls gedeckt; ◼ dem Führen von Kraftfahrzeugen vom Typ Motorrad, Dreirad oder Quad im Sinne der Straßenverkehrsordnung; ◼ der Ausübung von Kampf- und Verteidigungssportarten.
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