Optionsmöglichkeit für den Dienstge- ber Musterklauseln

Optionsmöglichkeit für den Dienstge- ber. Dem Dienstgeber wird bis 31. 12. 2015 die Option ein- geräumt, für alle Angestellten die Gehaltstabelle ge- mäß KV-Reform 2015 gem Pkt 2.2. anzuwenden. Das Gehalt setzt sich dann wie folgt zusammen: – Ermittlung des IST-Gehalts per Übergangsstichtag, d.i. das kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt zum Tag vor dem Übergangsstichtag in der Gehalts- tabelle ALTgem Pkt 2.3. + euromäßige Überzahlung vor dem Übergangsstichtag. – Ist das IST-Gehalt höher als das kollektivvertragli- che Mindestgrundgehalt der Gehaltstabelle gemäß KV-Reform 2015 gem Pkt 2.2., gilt das voranste- hend ermittelte IST-Gehalt. – Ist das IST-Gehalt niedriger als das kollektivver- tragliche Mindestgrundgehalt der Gehaltstabelle gemäß KV-Reform 2015 gem Pkt 2.2., so steht das kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt der Ge- haltstabelle gemäß KV-Reform 2015 gem P 2.2. zu. Bei einem Berufsjahrwechsel zum Übergangsstichtag ist das IST-Gehalt zuerst in der Gehaltstabelle ALT gem Pkt 2.3. (das ist das kollektivvertragliche Min- destgrundgehalt der Gehaltstabelle ALT gem Pkt 2.3. zum Übergangsstichtag + euromäßige Überzahlung) zu ermitteln und danach die oben genannte Ver- gleichsberechnung durchzuführen. Alle Angestellten, die sich bereits im 15. oder einem höheren Berufsjahr befinden, steigen automatisch mit dem kollektivvertraglichen Mindestgrundgehalt des 20. Berufsjahres der Gehaltstabelle ALT gem Pkt 2.3. um. Dieses neue kollektivvertragliche Min- destgrundgehalt wird mit der jährlichen kollektivver- traglichen Valorisierung angehoben. Der Arbeitgeber hat den Angestellten einen Kalender- monat vor dem beabsichtigten Wechsel zu verständi- gen und diesen Wechsel mittels Nachtrag zum Dienst- zettel oder Dienstvertrag mitzuteilen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.