Optionsrechte und Terminkontrakte Musterklauseln

Optionsrechte und Terminkontrakte. Die zu dem Fonds gehörenden Optionsrechte und Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Das gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rechnung des Fonds verkauften Termin- kontrakten. Die zu Lasten des Fonds geleisteten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsen- tag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste zum Wert des Fonds hinzugerechnet. Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet. Festgelder werden zum Verkehrswert bewertet, sofern das Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rü- ckzahlung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich Zinsen erfolgt. Anteile an Investmentvermögen (Zielfonds) werden grundsätzlich mit ihrem letzten festgestellten Rü- cknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewer- tung gewährleistet. Stehen diese Werte nicht zur Verfügung, werden Anteile an Investmentvermögen zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewer- tungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden zu dem unter Zugrundelegung des 17.00 Uhr-Fixings von The WM Company ermittelten Devisenkurs der Währung in Euro taggleich umgerechnet.
Optionsrechte und Terminkontrakte. Die zu dem Fonds gehörenden Optionsrechte und die Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrecht, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Das Gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rechnung des Fonds verkauften Terminkontrakten. Die zu Lasten des Fonds geleisteten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsentag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste zum Wert des Fonds hinzugerechnet. Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet. Festgelder werden zum Verkehrswert bewertet, sofern das Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzahlung bei der Kün- digung nicht zum Nennwert zuzüglich Zinsen erfolgt. Anteile an Investmentvermögen werden grundsätzlich mit ihrem letz- ten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Stehen diese Werte nicht zur Verfügung, werden Anteile an Investmentvermögen zu dem aktuel- len Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist. Für Rückerstattungsansprüche aus Darlehensgeschäften ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen übertragenen Vermö- gensgegenstände maßgebend. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden zum 17:00 Uhr-Fixing des Bewertungstages der World Market Rates (Quelle: Datastream) umgerechnet.
Optionsrechte und Terminkontrakte. Die zu dem Sondervermögen gehörenden Optionsrechte und Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Das gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rechnung des Sondervermögens verkauften Termin- kontrakten. Die zu Lasten des Sondervermögens geleiste- ten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsen- Das Sondervermögen ist nicht Teilinvestmentvermögen einer Umbrella-Konstruktion.
Optionsrechte und Terminkontrakte. Die zu dem Fonds gehörenden Optionsrechte und Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewer- tung gewährleistet, bewertet. Das gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rech- nung des Fonds verkauften Terminkontrakten. Die zu Lasten des Fonds geleisteten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsentag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverlus- te zum Wert des Fonds hinzugerechnet.
Optionsrechte und Terminkontrakte. Die zu dem Fonds gehörenden Optionsrechte und Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren han- delbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Das gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rechnung des Fonds verkauften Ter- minkontrakten. Die zu Lasten des Fonds geleisteten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsentag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste zum Wert des Fonds hinzuge- rechnet. Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet. Festgelder werden zum Verkehrswert bewertet, sofern das Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzahlung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich Zinsen erfolgt. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden zu dem unter Zugrundelegung des 17.00 Uhr-Fixings von The WM Company ermittelten Devisenkurs der Währung in Euro taggleich umgerechnet.