Ordnungsmäßigkeit der Beitrags- und Lohnzahlungen (DURC) und der Steuerzahlungen Musterklauseln

Ordnungsmäßigkeit der Beitrags- und Lohnzahlungen (DURC) und der Steuerzahlungen. Die Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlungen durch den Auftragnehmer wird vor der Auftragsvergabe durch ein gültiges DURC-Dokument (Documento Unico di Regolarità Contributiva, Sammelbescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialvorsorgebeiträge) bestätigt. Die Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlungen durch den Auftragnehmer wird bei der Hinterlegung des Vertrags über den Unterauftrag durch ein gültiges DURC-Dokument (Documento Unico di Regolarità Contributiva, Sammelbescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialvorsorgebeiträge) bestätigt. Die Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlungen durch den Auftragnehmer in Bezug auf die Einzahlung der Anzahlungen, den Fortschrittsbericht, die Abnahmeprüfung und die Auszahlung des Restbetrags muss außerdem aus einem gültigen DURC-Dokument hervorgehen und den diesbezüglich geltenden Bestimmungen entsprechen, andernfalls werden die Zahlungen ausgesetzt. Wenn das DURC-Dokument zweimal hintereinander negativ ausfällt, hat das Institut Poligrafico nach der Mitteilung der Beschwerdepunkte und der Gewährung einer Frist von mindestens fünfzehn Tagen für die Einreichung von Gegendarstellungen das Recht, den Vertrag aufzulösen. Wenn ein Unterauftragnehmer zweimal hintereinander ein negatives DURC-Dokument erhält, widerruft das Institut Poligrafico nach der Mitteilung der Beschwerdepunkt und der Gewährung einer Frist von mindestens fünfzehn Tagen für die Einreichung von Gegendarstellungen die Genehmigung und informiert gleichzeitig die Beobachtungsstelle über die Eintragung in das elektronische Register. Im Falle einer passiven Solidarität des Instituts Poligrafico muss der Auftragnehmer die vom Institut an die Arbeitsausführenden des Auftragnehmers oder des mit der Vertragsausführung beauftragten Unterauftragnehmers geleisteten Zahlungen dem Institut zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zurückerstatten. Das Institut Poligrafico hat die Möglichkeit, die Zahlungen auszusetzen und wird von der Pflicht befreit, dem Auftragnehmer die Beträge zu zahlen, die der vom Institut Poligrafico bezahlten Summe entsprechen. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass das Institut Poligrafico den Bestimmungen des Art. 48 a des D.P.R. (Dekret des Präsidenten der Republik) 602/1973 und des M.D. 40/2008 unterliegt. In jedem Fall gilt Art. 30 des Kodex für das öffentliche Auftragswesen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.