Verpackung, Versand und Transport Musterklauseln

Verpackung, Versand und Transport. 1. Verpackung und Beförderung erfolgen ohne besondere Vereinbarung nach Ermessen des Lieferanten und auf Kosten des Käufers.
Verpackung, Versand und Transport. (§ 6 VOL/B)
Verpackung, Versand und Transport. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle gelieferten Waren im Einklang mit folgenden Bestimmungen zu verpacken, auszuliefern, zu versenden und abzurechnen.
Verpackung, Versand und Transport. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gehen die Verpackungs- und Versandkosten zu Lasten des Lieferanten. Soweit ATN keine bestimmte Beförderungsart vorschreibt, ist der Lieferant verpflichtet, bei Preisstellung ab Werk oder ab Lager des Lieferanten zu den jeweils niedrigsten Kosten unter Berücksichtigung des vertraglichen Leistungsumfanges zu versenden. Mehrkosten wegen einer nicht eingehaltenen Verpackungs- und Versandvorschrift trägt der Lieferant. Mehrkosten für eine zur Einhaltung eines Liefertermins notwendige beschleunigte Beförderung trägt ebenfalls der Lieferant. Die gelieferte Ware ist verpackt – und im Einklang mit der Vertraulichkeitserklärung – anzuliefern, sofern die Natur der Ware eine Verpackung bei der Beförderung erfordert. Die Verpackung muss beförderungssicher sein sowie den für die gewählte Transportart geltenden Beförderungsbestimmungen und etwaigen in der Bestellung von ATN genannten Verpackungsvorschriften entsprechen. Verpackungsmaterial wird von ATN nur dann zurückgeliefert, wenn es durch Aufdrucke des Eigentümers als Leihmaterial erkennbar ist. Die Ware reist bis zum Eintreffen am Bestimmungsort auf Gefahr des Lieferanten, es sei denn, der Transport wird mit Fahrzeugen der ATN oder von einem durch ATN bestimmten Transportunternehmen durchgeführt. Wird die Ware vom Lieferanten in beschädigter Verpackung an den Fahrer von ATN oder den von ATN bestimmten Transportunternehmer ausgeliefert, so ist ATN berechtigt, die Sendung ohne inhaltliche Prüfung zurückzuweisen. Etwaige ATN dadurch entstandene Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Gelieferte Waren werden von ATN zum Zeitpunkt der Anlieferung nur hinsichtlich der Art und Menge, sowie auf äußerlich sichtbare Schäden, insbesondere Transportschäden, geprüft. ATN ist verpflichtet, den Lieferanten über etwaige festgestellte Mängel aus einer solchen Prüfung („offene Mängel“) unverzüglich in schriftlicher Form zu informieren. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein mit Angaben der in der Bestellung von ATN angegebenen Produktbezeichnung sowie Bestell- und Produktnummern und der gelieferten Mengen beizufügen. Die Lieferbedingungen sind DDP gemäß Incoterms 2020 an die in der Bestellung angegebene Adresse. Abweichende Lieferbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von ATN. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Das Eigentum am Liefer- und Leistungsumfang geht mit der Anlieferung bzw. Leistungserbringung frei von Pfandrechten und anderen Belastungen auf ATN über...
Verpackung, Versand und Transport. Die Lieferung erfolgt i.d.R in Einweg-Verpackungen, die nicht berechnet und Eigentum des Käufers werden. • Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen unsere Lieferungen ex works Roßdorf bzw. ab Lager. Die Xxxx der Versandart bleibt, sofern keine besondere Versandart ausdrücklich vereinbart wurde, uns überlassen. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung, Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Käufers. • Bei festgestellten Transportschäden oder Fehlmengen ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich hiervon schriftlich zu unterrichten und uns entsprechende Bescheinigungen des Spediteurs vor - zulegen, die die Transportschäden oder Fehlmengen belegen.
Verpackung, Versand und Transport. 1. Die Lieferung erfolgt, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, auf Kosten des Käufers (Ex Works, Incoterms 2015) entweder in Einweg-Verpackungen, die Eigentum des Käufers werden, oder in Leihverpackungen (V2A-Tanks, IBCs, Behälter, Kisten, Paletten und dergl.). Leihverpackungen sind unverzüglich nach Entleerung an uns in einwandfreiem Zustand frachtfrei zurück zusenden bzw. je nach Vereinbarung zur Abholung bereitzu- stellen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus unserer aktuellen Preisliste bzw. aus den Bedingungen der jeweiligen Transport- unternehmen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.