Common use of Ordnungsvorschriften Clause in Contracts

Ordnungsvorschriften. 7.1 Fahrzeuge, die in die Garage eingebracht werden, müssen verkehrs- und betriebssicher und zum Verkehr zugelassen sein. Jede Entfernung von Kennzeichentafeln, z. B. zum Zwecke der Ummeldung, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Garagenbetreibers zulässig.

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Samples: www.abparkservice.at, www.wko.at

Ordnungsvorschriften. 7.1 Fahrzeuge, die in die Garage eingebracht werden, müssen verkehrs- und betriebssicher und zum Verkehr zugelassen sein. Jede Entfernung von Kennzeichentafeln, z. B. Kennzeichentafeln zB zum Zwecke der Ummeldung, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Garagenbetreibers zulässig.

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Samples: pluswoergl.at

Ordnungsvorschriften. 7.1 Fahrzeuge, die in die Garage eingebracht werden, müssen verkehrs- und betriebssicher und zum Verkehr zugelassen sein. Jede Entfernung von Kennzeichentafeln, z. B. zum Zwecke Zwe- cke der Ummeldung, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Garagenbetreibers zulässig.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at