Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. für die Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird (z. B. steht der Vorwurf im Raum, dass Sie unzulässigen Lärm verursacht haben sollen oder gegen die Gurtpflicht verstoßen haben sollen). für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtli- chen Angelegenheiten. Wird ein Mediator und/oder Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, übernehmen wir die Kosten bzw. gesetzliche Vergütung bis zu 1.000 Euro. Die über eine Beratung oder Auskunft hinausgehende Kostenübernahme von bis zu insgesamt 1.000 Euro gilt nicht für Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen bzw. die Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. für die Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird (z. B. steht der Vorwurf im Raum, dass Sie unzulässigen Lärm verursacht haben sollen oder gegen die Gurtpflicht verstoßen haben sollen). für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtli- chen Angelegenheiten. Wird ein Mediator und/oder Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, übernehmen wir die Kosten bzw. gesetzliche Vergütung bis zu 1.000 Euro. Die über eine Beratung oder Auskunft hinausgehende Kostenübernahme von bis zu insgesamt 1.000 Euro gilt nicht für Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen Scheidungs- folgesachen bzw. die Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. für die Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird (z. B. steht der Vorwurf im Raum, dass Sie unzulässigen Lärm verursacht haben sollen oder gegen die Gurtpflicht verstoßen haben sollen). für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtli- chen Angelegenheiten. Wird ein Mediator und/oder Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, übernehmen wir die Kosten bzw. gesetzliche Vergütung bis zu 1.000 Euro. Die über eine Beratung oder Auskunft hinausgehende Kostenübernahme von bis zu insgesamt 1.000 Euro gilt nicht für Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen Schei- dungsfolgesachen bzw. die Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. für die Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird (z. B. steht der Vorwurf im Raum, dass Sie unzulässigen Lärm verursacht haben sollen oder gegen die Gurtpflicht verstoßen haben sollen). für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtli- chen Angelegenheiten. Wird ein Mediator und/oder Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, übernehmen wir die Kosten bzw. gesetzliche Vergütung bis zu 1.000 Euro. Die über eine Beratung oder Auskunft hinausgehende Kostenübernahme von bis zu insgesamt 1.000 Euro gilt nicht für Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen Schei-dungsfolgesachen bzw. die Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
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