Organisation der Informationssicherheit Musterklauseln

Organisation der Informationssicherheit. Die Führungskräfte der activeMind AG sind in ihrer Organisationseinheit für die vollständige Umset- zung der Grundsätze der IT-Sicherheit und für die Erfüllung der an sie gestellten IT-Sicherheitsaufgaben verantwortlich. Informationssicherheitsrollen und -verantwortlichkeiten sind in der IT-Sicherheitsorganisation defi- niert. Miteinander in Konflikt stehende Aufgaben und Verantwortlichkeitsbereiche sind getrennt, um die Möglichkeiten zu unbefugter oder unbeabsichtigter Änderung oder zum Missbrauch der Werte des Unternehmens zu reduzieren. Die activeMind AG verfügt über ein Verfahren, das festlegt, wann und durch wen relevante Behörden benachrichtigt und erkannte Datenschutz- und Informationssicherheitsvorfälle rechtzeitig gemeldet werden. Laufender Kontakt zu speziellen Interessensgruppen wird gepflegt, um über Änderungen und Verbes- serungen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit informiert zu sein. In Projekten ist Datenschutz und Datensicherheit Bestandteil aller Phasen der Projektmethodik. Durch die jeweiligen Richtlinien und Prozesse zur Telearbeit und der Nutzung von Mobilgeräten, wird der Datenschutz und die Datensicherheit auch in diesen Bereichen sichergestellt.
Organisation der Informationssicherheit. A.6.1 Interne Organisation Ziel: Festlegung eines Frameworks für die Leitung, mit dem die Implementierung der Informationssicherheit in der Organisation eingeleitet und kontrolliert werden kann. A.6.1.1 Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Informationssicherheit Alle Zuständigkeiten im Bereich der Informationssicherheit müssen festgelegt und zugeordnet werden. ja 100% Geschäftliche Anforderung A.6.1.2 Aufgabentrennung (Aufteilung von Verantwortlichkeiten) Miteinander in Konflikt stehende Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche müssen getrennt werden, um das Risiko unautorisierter oder versehentlicher Änderungen oder missbräuchlicher Anwendung der Werte der Organisation zu verringern. ja 100% Geschäftliche Anforderung Gesetzliche Vorgabe A.6.1.3 Kontakt zu Behörden Es sind angemessene Kontakte zu relevanten Behörden zu pfle gen. ja 100% Geschäftliche Anforderung Gesetzliche Vorgabe A.6.1.4 Kontakt mit Interessen- Vertretungen Es sind angemessene Kontakte zu Interessenvertretungen oder sonstigen sicherheitsorientierten Expertenforen und Fachverbänden zu pflegen. ja 100% Geschäftliche Anforderung A.6.1.5 Informationssicherheit im Projektmanagement Die Informationssicherheit muss ungeachtet der Art des Projekt auch im Projektmanagement berücksichtigt werden. ja 100% Geschäftliche Anforderung A.6.2 Mobilgeräte und Telearbeit Ziel: Sicherstellung der Informationssicherheit bei Telearbeit und der Nutzung von Mobilgeräten A.6.2.1 Leitlinie zu Mobilgeräten Es müssen eine Leitlinie und unterstützende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor den Risiken durch die Nutzung von Mobilgeräten eingesetzt werden. ja 100% Geschäftliche Anforderung A.6.2.2 Telearbeit Es müssen eine Leitlinie und unterstützende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Informationen festgele werden, auf die von Telearbeitsplätzen aus zugegriffen wird ode die dort verarbeitet oder gespeichert werden. nein out of scope Die PlusServer betreibt keine Telearbeitsplätze gemäß § 2 Abs. 7 ArbStättV.
Organisation der Informationssicherheit. Personalsicherheit Verwaltung der Werte Zugangssteuerung Kryptographie Physische und umgebungsbezogene Sicherheit Betriebssicherheit Kommunikationssicherheit Anschaffung, Entwicklung und Instandhaltung von Systemen Lieferantenbeziehungen Handhabung von Informationssicherheitsvorfällen Informationssicherheitsaspekte beim Business Continuity Management Compliance Maßnahmen, die verhindern, dass Unbefugte personenbezogene Daten zur Kenntnis nehmen können.
Organisation der Informationssicherheit. Die technische Anbindung einer Partnerfirma an das Konzernnetzwerk darf erst nach unterschriebener Vertraulichkeitsvereinbarung (siehe Anhang, Ziff. [3]) und dem Nachweis eines angemessenen Sicherheitsniveaus (z.B. gem. Self Assessment basierend auf dem Information Security Assessment" (ISA) des Verbandes der Automobilindustrie (VDA)) erfolgen.
Organisation der Informationssicherheit. Die Führungskräfte der MAKONIS GmbH sind in ihrer Organisationseinheit für die vollständige Umset- zung der Grundsätze der IT-Sicherheit und für die Erfüllung der an sie gestellten IT-Sicherheitsaufgaben verantwortlich. Informationssicherheitsrollen und -verantwortlichkeiten sind in der IT-Sicherheitsorganisation definiert. Miteinander in Konflikt stehende Aufgaben und Verantwortlichkeitsbereiche sind getrennt, um die Mög- lichkeiten zu unbefugter oder unbeabsichtigter Änderung oder zum Missbrauch der Werte unseres Un- ternehmens zu reduzieren. Wir verfügen über ein Verfahren, das festlegt, wann und durch wen relevante Behörden benachrichtigt und erkannte Datenschutz- und Informationssicherheitsvorfälle rechtzeitig gemeldet werden. Auch pflegen wir laufenden Kontakt zu speziellen Interessensgruppen, um über Änderungen und Ver- besserungen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit informiert zu sein. In unseren Projekten ist Datenschutz und Datensicherheit Bestandteil aller Phasen unserer Projektme- thodik. Durch unsere IT-Nutzungsrichtlinie, stellen wir den Datenschutz und die Datensicherheit auch im Be- reich der Telearbeit sicher.
Organisation der Informationssicherheit. Funktionen und Verantwortlichkeiten in der Informationssicherheit Richtlinie für mobile Computernutzung und Telearbeit Sicherheit des Personalwesens Hintergrundüberprüfungen Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Mitarbeitern und Auftragsnehmern
Organisation der Informationssicherheit. Es besteht laufender Kontakt mit speziellen Interessensgruppen und Behörden hinsichtlich des Umgangs mit Datenschutz- und Informationssicherheitsvorfällen. • Datensicherheit und Datenschutz sind in allen Projekten zentraler Bestandteil • Es sind interne sowie externe Verantwortlichkeiten und Rollen bzgl. Informationssicherheit und Datenschutz definiert. Bei der Zuweisung von Verantwortlichkeiten und Rollen wird stets auf die Vermeidung von miteinander in Konflikt stehenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten hingearbeitet. • Durch unsere jeweiligen Richtlinien und Prozesse zur Telearbeit und der Nutzung von Mobilgeräten, stellen wir den Datenschutz und die Datensicherheit auch in diesen Bereichen sicher.
Organisation der Informationssicherheit. Es sind Richtlinien, Prozesse und Verantwortlichkeiten festzulegen, mit denen die Informationssicherheit implementiert und kontrolliert werden kann.

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  • Weitere Informationen Die Bank wird den Karteninhaber niemals per E-Mail oder Anruf zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten auffordern. Der Ablauf der Registrierung und die Bezugsquellen der Anwendung sind in der Infor- mation „Mehr Sicherheit beim Online-Shopping“ beschrieben, die dem Karteninhaber bereitgestellt wird und bei der Bank erhältlich ist.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.

  • Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.

  • Allgemeine Informationen Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Name und Anschrift der Bank: Union Investment Service Bank AG Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000 00000-0000 Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Gesetzlich Vertretungsberechtigter der Bank ist der Vorstand: Xxxx Xxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx und Xxxx Xxxxxxx Xxxxx Eintragung Register: Registergericht Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 54979 Steuer- beziehungsweise Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE813491899 Gegenstand des Unternehmens der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) ist der Betrieb von Geschäften, die darauf gerichtet sind, Wertpapiere für andere zu verwalten und zu verwahren sowie Finanzinstrumente im Wege des Kommissionsgeschäfts zu erwerben und zu veräußern. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx beziehungsweise Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt, (im Internet unter: xxx.xxxxx.xx). Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit des Vertrags ist Deutsch. Gemäß Ziffer 20.2 der Bedingungen für UnionDepots gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Anleger und der USB deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel für Anleger, die nicht Kaufmann, nicht juristische Person des öffentlichen Rechts und nicht öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Für die zuvor genannten Personen gibt es eine Gerichtsstandklausel unter Ziffer 20.3 und Ziffer 20.4 der Bedingungen für UnionDepots. Die USB ist der Siche- rungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) und der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ange- schlossen (vergleiche Ziffer 18 der Bedingungen für UnionDepots). Beschwerdestelle der USB: Union Investment Service Bank AG Kundenservice Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000 00000-0000 Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Ombudsmannverfahren bei der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.: Darüber hinaus können Verbraucher für die Beilegung von Streitigkeiten mit der USB von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesver- band Investment und Asset Management e. V. anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich an das Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., Xxxxx xxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Telefon 000 0000000-0, Telefax: 030 6449046-29, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, zu richten. Bei Streitigkeiten nach Maßgabe des § 14 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG), zum Beispiel aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Xxxxxxxx 00 00 00 xx 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: 000 0000-0000 oder -1906, Telefax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx, wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsver- trägen können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (Euro- päische Union) wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Hierbei kann folgende E-Mail- Adresse der USB angegeben werden: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Zusätzliche Informationen Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.