Datensicherheit und Datenschutz Musterklauseln

Datensicherheit und Datenschutz. 9.1 Käufer und Verkäufer verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzgesetze und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Verkäufer behält sich vor, fahrzeugbezogene Daten zu speichern und weiter zu verarbeiten. Der Käufer wird gegenüber seinen Endkunden die vertragliche Grundlage für die Speicherung und Verwertung der anonymisierten Daten des Endkunden schaffen. 9.2 Es wird klargestellt, dass der Käufer sowohl allgemein im Rahmen dieses Vertrages als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“ im Rahmen der Auftragsdatenverwaltung bleibt (§ 11 BDSG). Der Verkäufer verarbeitet die Daten im Auftrag des Käufers und nimmt keinerlei Kontrolle der vom Käufer übermittelten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor. Diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Käufer. Der Verkäufer ist berechtigt, die Daten ausschließlich nach Weisung des Käufers und im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen. Sobald die Daten für die Durchführung dieses Vertrages nicht mehr benötigt werden, werden sie durch den Verkäufer gelöscht. 9.3 Der Verkäufer weist den Käufer ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Übertragungen in offenen Netzen, wie z. B. dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der vom Käufer ins Internet übermittelten Daten trägt vor diesem Hintergrund ausschließlich der Käufer Sorge. 9.4 Der Verkäufer wird für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten sorgen. Soweit der Verkäufer Fremdpersonal beauftragt, wird der Verkäufer dafür sorgen, dass dieses rechtzeitig Geheimhaltung und Datenschutz wahrt. Der Verkäufer wird seine Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten und insbesondere über die Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichten. 9.5 Die vom Käufer in dem für ihn eingerichteten virtuellen Bereich gespeicherten Daten werden laufend gesichert. Die Daten bleiben für die Dauer der Vertragslaufzeit gespeichert. Mit Ablauf der Vertragsdauer werden die Daten unwiederbringlich gelöscht.
Datensicherheit und Datenschutz. Er/Sie kann… 3.1.1 die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutzgrundverordnung). 3.1.2 Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten. 3.1.3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren). 3.1.4 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Ver- ständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration). 3.1.5 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
Datensicherheit und Datenschutz. Es gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) vom 28. September 2000 (BGS 157.1) sowie der Datensicherheitsverordnung (DSV) vom 16. Januar 2007 (BSG 157.12).
Datensicherheit und Datenschutz. Im Rahmen ihrer Tätigkeit erwirbt, bewahrt, behandelt, überträgt und verbreitet AUTOTEST Dokumente und andere Daten, die persönliche Informationen über Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, Subunter- nehmer, Mitarbeiter und Geschäftskontakte enthalten. Gleichzeitig bewahrt AUTOTEST bei sich vertrau- liche Unterlagen und Informationen über Verhandlungen oder Geschäfte, Projekte und Verfahren auf. Das Vertrauen der Personen, die ihre Daten AUTOTEST anvertrauen, sowie der Schutz der Verschwie- genheit über sie und über die anvertrauten Daten, sind ein grundlegender Wert für AUTOTEST. AUTOTEST verpflichtet sich zur korrekten Behandlung sämtlicher im Rahmen ihrer Unternehmertätigkeit erhaltenen und verarbeiteten Informationen.
Datensicherheit und Datenschutz. Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich an Au pairs sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen der Au-pair-Agentur weitergegeben (z.B. für die Organisation von Au-pair-Treffen), soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und Bestandsdaten von der Au-Pair Vermittlung munichaupair oder von dieser beauftragter Dritter während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, erforderlich ist. Bei Folgevermittlungen werden die Vermittlungsdaten nach Rücksprache mit der Gastfamilie aus dem Vorjahresantrag aktualisiert und übernommen. munichaupair weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Einsichtnahme auf Daten durch Dritte bei der Übertragung über offene Netze nicht ausgeschlossen werden kann, selbst wenn die Daten geschützt oder verschlüsselt werden.
Datensicherheit und Datenschutz. SoEasy verpflichtet sich, bei der Bearbeitung von persönlichen Daten das anwendbare Datenschutzrecht zu berücksichtigen. Die Datenschutzerklärung von SoEasy ist integrierender Bestandteil des Dienstleistungsvertrages. Sofern vereinbart, gilt zudem ein ergänzender Anhang zur Auftragsdatenverarbeitung.
Datensicherheit und Datenschutz. Inaxas AG verpflichtet sich, bei der Bearbeitung von persönlichen Daten das anwendbare Datenschutzrecht zu berücksichtigen. Die Datenschutzerklärung von Inaxas AG ist integrierender Bestandteil des Dienstleistungsvertrages. Sofern vereinbart, gilt zudem ein ergänzender Anhang zur Auftragsdatenverarbeitung.
Datensicherheit und Datenschutz. Für die Verarbeitung von Kundendaten zum Zweck des vorliegenden Vertrags vereinbaren der Serviceanbieter und der Kunde hiermit den Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags laut Anlage 2 (Auftragsverarbeitungsvertrag).
Datensicherheit und Datenschutz. 4.1 Concardis gewährleistet im Rahmen der Bereitstellung der Internetplattform Concardis Payenginedie Speicherung und Bereitstellung der über die Concardis Payengine getätigten Zahlungstransaktionen für drei Monate ab Transaktionsdatum. 4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die die jeweils andere Vertragspartei ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet hat oder die ihrem Inhalt nach als vertraulich erkennbar sind, vertraulich zu behandeln und diese Informationen Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht insbesondere für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Vertragspartei, die bei der Durchführung des Vertrages bekannt werden. 4.3 Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass Dritte, die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Concardis Payengine einsetzt, entsprechend auf die Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet werden. 4.4 Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass seine User IDs (PSPID, Terminal ID, Merchant ID) und alle weiteren von ihm genutzten Login-Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt werden und nur befugten Personen zugänglich gemacht werden. Jede Person, die sich unter korrekter Eingabe der Login-Daten identifiziert, gilt gegenüber Xxxxxxxxx als durch den Vertragspartner legitimiert. Concardis überprüft die Login-Daten sowie die API-Zugriffsdaten. Eine weitergehende Legitimations-prüfung findet nicht statt. 4.5 Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass im Rahmen der Nutzung der von ihm veranlassten oder ermöglichten Nutzung der Concardis Payengine sämtliche zu schützenden Daten (wie z. B. Kreditkartennummern) nach den jeweils verfügbaren Sicherheitsvorschriften gegen den Zugriff unberechtigter Dritter geschützt sind. Zu diesem Zwecke gelten insbesondere auch die folgenden Regelungen: für die Concardis Payengine a) Der Vertragspartner ist unter anderem verpflichtet, i. sich zu vergewissern, dass die Sicherheitspatches auf all seinen Geräten installiert sind und diese zugriffssicher konfiguriert sind, soweit diese im Rahmen der Nutzung der Concardis Payengine Verwendung finden; ii. zu keinem Zeitpunkt sensible Daten wie Kreditkartennummern oder Kartenprüfnummern (CVC/CVV) auf Datenträgern zu speichern; iii. all seine Passwörter zu schützen und regelmäßig zu ändern, insbesondere das Passwort für den Zugang zum Concardis Payengine Konto; iv. den Zugang zu seinen Servern und Anwendungen und seine gesamte technische Infrastruktur insbesondere mit Firewalls und Virenschutzprogram...
Datensicherheit und Datenschutz. 6.1 TrueCommerce gewährleistet durch Sicherungsroutinen, dass die Daten des Kunden vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Außerdem sorgt TrueCommerce für die notwendige physische Sicherheit. TrueCommerce kann Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen von Zeit zu Zeit angemessen ändern, um das Maß an Sicherheit zu verbessern. 6.2 TrueCommerce wird nach Anweisung der zuständigen Aufsichtsbehörde das involvierte Personal verpflichten, die entsprechenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. 6.3 Sollten im Verantwortungsbereich der TrueCommerce Dateien oder Programme verloren gehen oder zerstört werden, übernimmt TrueCommerce die Wiederherstellung der Kundendaten, Dateien oder Programme, vorausgesetzt, der Kunde liefert die erforderlichen Basisdaten, oder die Dateien stehen TrueCommerce zur Verfügung. 6.4 Der Kunde trägt alleinige Verantwortung für die Auswahl und Verwendung jeglicher Code- und Schlüsselworte, die je nach Serviceart möglich oder erforderlich sind. 6.5 TrueCommerce ist verpflichtet, insbesondere bei der Verarbeitung von personalbezogenen Daten, die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung zu beachten und hierbei ausschließlich Personal einzusetzen, das auf Daten- geheimnis verpflichtet ist. 6.6 Einsicht in das Archiv ist Dritten ohne Zustimmung des Kunden nur auf Grund gesetzlicher oder richterlicher Vorgaben genehmigt. 6.7 Dieser Vertrag kann bei Aufnahme neuer Nachrichtentypen den geforderten gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden, z.B. im Rahmen von Serviceleistungen bei elektronischer Rechnungsstellung.