Organisation und Beteiligung Musterklauseln

Organisation und Beteiligung. Für die Umsetzung wird vor dem Hintergrund des fortlaufenden Stellenabbaus in der Verwaltung vorrangig auf eingeführte Organisationsstrukturen zurückgegriffen und diese ggf. weiterentwickelt. Auf Ebene der Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung sind die verwaltungsinternen Produktverantwortungen der einzelnen Programme in unterschiedlichen Fachbereichen angesiedelt. Für alle Gesamtmaßnahmen existieren Koordinationsgruppen unter Beteiligung der jeweils anderen Ressorts, so dass eine breite Verankerung von Aufgaben der Stadtentwicklung in der Verwaltung gegeben ist. Zu allen Gesamtmaßnahmen existieren Arbeitsgruppen unter Beteiligung weiterer Akteure. Die AG Stadtumbau umfasst neben den Fachakteuren (Wohnungsunternehmen, Ver- und Entsorgung) bereits seit 2010 mit den Vertretern der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung auch eine öffentlich-politische Komponente. Mit der Verantwortung für die bisherige Gesamtmaßnahme Soziale Stadt bei der Senioren-, Behinderten-, Integrations- und Gleichstellungsbeauftragten ist bereits ein unmittelbarer Kontakt zu den jeweiligen Beiräten gegeben und deren Beteiligung an der Weiterentwicklung der Gesamtmaßnahme gesichert. Eingebunden in die AG Soziale Stadt ist das Stadtteilbüro „offis“ als Netzwerkknoten zu einer Vielzahl von Trägern. Über das Stadtteilbüro „offis“ ist darüber hinaus ein niedrigschwelliger Zugang für Interessierte zu Information und Beteiligung gegeben. Angesichts der bevorstehenden Aufgaben in der Stadtentwicklung der kommenden Jahre (insbesondere Klimaschutz, Energie- und Wärmewende, nachhaltige Mobilität, Aktivierung Zentrum / Lindenallee) sollte überlegt werden, inwieweit das Stadtteilbüro zusätzlich als Plattform in der Partizipations- und Sensibilisierungsarbeit genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch die Ausstattung mit personellen und finanziellen Ressourcen zu prüfen. Auch für weitere stadtentwicklungsrelevante Themenfelder existieren ressortübergreifende Steuerungs- bzw. Arbeitsgruppen, wie z.B. das Forum Familie mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Akteuren oder die verwaltungsinterne AG Verkehr. Als Dach für die verschiedenen Arbeitsgruppen fungiert verwaltungsintern die Lenkungsgruppe für die INSEK-Umsetzung unter Leitung des Bürgermeisters. Eine weitere Einbindung in die INSEK-Umsetzung wird einerseits über die eingeführten Gremien und Arbeitsgruppen und andererseits über die öffentlich wirksamen Formate gewährleistet. Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit erf...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.