Common use of Organisation und Dienstbetrieb Clause in Contracts

Organisation und Dienstbetrieb. Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe und die Geschäftsanweisung für den inneren Dienst der Stadtverwaltung gelten sinngemäß für den Ortschaftsrat und die örtliche Verwaltung des Stadtteils Karlsruhe-Grötzingen. Dienstanweisungen allgemeiner Art, die für den Bereich der Stadtverwaltung Karlsruhe ergan- gen sind oder noch ergehen, gelten grundsätzlich auch für die Ortsverwaltung des Stadtteils Karlsruhe-Grötzingen. Die Ortsverwaltung erhält - wie bisher - alle Gesetzblätter, den Staatsanzeiger für Baden- Württemberg, einschlägige Fachzeitschriften usw. sowie alle Erlasse, Verfügungen oder Schreiben der staatlichen Fachbehörden, soweit sie für die Ortsverwaltung von Bedeutung sind. Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen auch im Stadtteil Karlsruhe-Grötzingen ausschließ- lich nach den Vorschriften der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe über Bekanntmachungen. Das bisher herausgegebene Amtsblatt der Gemeinde Grötzingen wird in der bisherigen Weise als Mitteilungsblatt des Stadtteils Karlsruhe-Grötzingen weiter herausgegeben. Das Presse- und Informationsamt der Stadt Karlsruhe wird der Ortsverwaltung alle wichtigen, insbesondere amtlichen Bekanntmachungen zukommen lassen, die für eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt geeignet sind. Darüber hinaus wird die Ortsverwaltung ihr geeignet er- scheinende Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt veröffentlichen.

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Organisation und Dienstbetrieb. Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe und die Geschäftsanweisung für den inneren Dienst der Stadtverwaltung gelten sinngemäß für den Ortschaftsrat und die örtliche Verwaltung des Stadtteils Karlsruhe-Grötzingen. Dienstanweisungen allgemeiner Art, die für den Bereich der Stadtverwaltung Karlsruhe ergan- gen sind oder noch ergehen, gelten grundsätzlich auch für die Ortsverwaltung des Stadtteils Karlsruhe-GrötzingenHohenwettersbach. Die Ortsverwaltung erhält - wie bisher - alle Gesetzblätter, den Staatsanzeiger für Baden- Württemberg, einschlägige Fachzeitschriften usw. sowie alle Erlasse, Verfügungen oder Schreiben der staatlichen Fachbehörden, soweit sie für die Ortsverwaltung von Bedeutung sind. Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen auch im Stadtteil Karlsruhe-Grötzingen ausschließ- lich Hohenwettersbach aus- schließlich nach den Vorschriften der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe über BekanntmachungenBekanntmachun- gen. Das bisher herausgegebene Amtsblatt Gemeindeblatt der Gemeinde Grötzingen Hohenwettersbach wird in von der bisherigen Weise Ortsverwaltung als Mitteilungsblatt Gemeindeblatt des Stadtteils Karlsruhe-Grötzingen weiter herausgegebenHohenwettersbach weiterhin her- ausgegeben. Das Presse- und Informationsamt Presseamt der Stadt Karlsruhe wird der Ortsverwaltung alle wichtigen, insbesondere ins- besondere amtlichen Bekanntmachungen zukommen lassen, die für eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in den Ortsnachrichten geeignet sind. Darüber hinaus wird die Ortsverwaltung ihr geeignet er- scheinende Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt veröffentlichen.

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Organisation und Dienstbetrieb. Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe und die Geschäftsanweisung für den inneren Dienst der Stadtverwaltung gelten sinngemäß für den Ortschaftsrat und die örtliche Verwaltung des Stadtteils Karlsruhe-Grötzingen. Dienstanweisungen allgemeiner Art, die für den Bereich der Stadtverwaltung Karlsruhe ergan- gen sind oder noch ergehen, gelten grundsätzlich auch für die Ortsverwaltung des Stadtteils Karlsruhe-GrötzingenWolfartsweier. Die Ortsverwaltung erhält - wie bisher - alle Gesetzblätter, den Staatsanzeiger für Baden- Württemberg, einschlägige Fachzeitschriften usw. sowie alle Erlasse, Verfügungen oder Schreiben der staatlichen Fachbehörden, soweit sie für die Ortsverwaltung von Bedeutung sind. Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen auch im Stadtteil Karlsruhe-Grötzingen ausschließ- lich Wolfartsweier aus- schließlich nach den Vorschriften der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe über BekanntmachungenBekanntmachun- gen. Das bisher herausgegebene Amtsblatt Gemeindeblatt der Gemeinde Grötzingen Wolfartsweier wird in der bisherigen bisheri- gen Weise als Mitteilungsblatt Gemeindeblatt des Stadtteils Karlsruhe-Grötzingen weiter herausgegebenWolfartsweier weiterhin herausgege- ben. Das Presse- und Informationsamt der Stadt Karlsruhe wird der Ortsverwaltung alle wichtigenwich- tigen, insbesondere amtlichen Bekanntmachungen zukommen lassen, die für eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt Veröffentli- chung in den Ortsnachrichten geeignet sind. Darüber hinaus wird die Ortsverwaltung ihr geeignet er- scheinende Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt veröffentlichen.

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Organisation und Dienstbetrieb. Der Ortsverwaltung obliegt die Beratung des Ortschaftsrats und die Ausführung seiner Be- schlüsse sowie von Beschlüssen des Gemeinderats. Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Gemeinde- rat der Stadt Karlsruhe und die Geschäftsanweisung für den inneren Dienst der Stadtverwaltung Stadtverwal- tung gelten sinngemäß für den Ortschaftsrat und die örtliche Verwaltung des Stadtteils KarlsruheKarls- ruhe-GrötzingenNeureut. Dienstanweisungen allgemeiner Art, die für den Bereich der Stadtverwaltung Karlsruhe ergan- gen ergangen sind oder noch ergehen, gelten grundsätzlich auch für die Ortsverwaltung des Stadtteils Karlsruhe-GrötzingenNeureut. Die Ortsverwaltung erhält - wie bisher - alle Gesetzblätter, den Staatsanzeiger für Baden- Württemberg, das gemeinsame Amtsblatt, herausgegeben vom Innenministerium Baden- Württemberg, einschlägige Fachzeitschriften usw. sowie alle Erlasse, Verfügungen oder Schreiben der staatlichen Fachbehörden, soweit sie für die Ortsverwaltung von Bedeutung sind. Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen auch im Stadtteil Karlsruhe-Grötzingen ausschließ- lich Neureut ausschließlich nach den Vorschriften der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe über Bekanntmachungen. Das bisher herausgegebene Amtsblatt der Gemeinde Grötzingen Neureut wird in der bisherigen Weise als Mitteilungsblatt des Stadtteils Karlsruhe-Grötzingen Neureut weiter herausgegeben. Das Presse- und Informationsamt der Stadt Karlsruhe wird der Ortsverwaltung alle wichtigen, insbesondere amtlichen Bekanntmachungen zukommen lassen, die für eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt geeignet ge- eignet sind. Darüber hinaus wird die Ortsverwaltung ihr geeignet er- scheinende Bekanntmachungen erscheinende Bekanntma- chungen im Mitteilungsblatt veröffentlichen.

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Organisation und Dienstbetrieb. Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe und die Geschäftsanweisung für den inneren Dienst der Stadtverwaltung gelten sinngemäß für den Ortschaftsrat und die örtliche Verwaltung des Stadtteils von Karlsruhe-GrötzingenWettersbach. Dienstanweisungen allgemeiner Art, die für den Bereich der Stadtverwaltung Karlsruhe ergan- gen sind oder noch ergehen, gelten grundsätzlich auch für die Ortsverwaltung des Stadtteils Karlsruhe-Grötzingenvon Karlsruhe- Wettersbach. Die Ortsverwaltung erhält - wie bisher - alle Gesetzblätter, den Staatsanzeiger für Baden- Württemberg, einschlägige Fachzeitschriften usw. sowie alle Erlasse, Verfügungen oder Schreiben der staatlichen Fachbehörden, soweit sie für die Ortsverwaltung von Bedeutung sind. Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen auch im Stadtteil in Karlsruhe-Grötzingen ausschließ- lich Wettersbach ausschließlich nach den Vorschriften der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe über Bekanntmachungen. Das bisher herausgegebene Amtsblatt der Gemeinde Grötzingen Wettersbach wird in der bisherigen Weise als Mitteilungsblatt des Stadtteils von Karlsruhe-Grötzingen Wettersbach weiter herausgegeben. Das Presse- und Informationsamt der Stadt Karlsruhe wird der Ortsverwaltung alle wichtigen, insbesondere amtlichen Bekanntmachungen zukommen lassen, die für eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt geeignet ge- eignet sind. Darüber hinaus wird die Ortsverwaltung ihr geeignet er- scheinende Bekanntmachungen erscheinende Bekanntma- chungen im Mitteilungsblatt veröffentlichen.

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