Landwirtschaft. Landwirtschaftliche Zählungen und Erhebungen werden vom zuständigen Fachamt veranlasst und mit Hilfe der Ortsverwaltung durchgeführt. Die Erhebungen über landwirtschaftliche Grundstücke erfolgen durch das Statistische Amt. Die Meldung landwirtschaftlicher Betriebsunfälle nimmt die Ortsverwaltung entgegen und lei- tet sie zur Bearbeitung an das zuständige Fachamt weiter.
Landwirtschaft. Die Koalitionspartner erkennen an, dass die Landwirtschaft ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Hamburg ist Es besteht Einigkeit in dem Ziel, Zuwächse im Bereich der Bio-Landwirtschaft zu erreichen. Dazu soll die Beratung ausgebaut und die Vermarktung der Produkte nach der Maßgabe „Aus der Region für die Region“ gefördert werden. Es wird evaluiert, wie hoch der Anteil der Bio-Landwirtschaft aktuell ist. Weitere Instrumente zur Steigerung des Anteils der Bio-Landwirtschaft werden ergebnisoffen geprüft. Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, dass altes Dauergrünland erhalten werden soll. Geprüft werden Ausnahmen unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes, wenn sich ein Zielkonflikt im Blick auf geplante Wiederaufforstung ergibt. Initiativen der Landwirtschaft zur Schaffung gentechnikfreier Regionen sollen unterstützt und die Vermarktung im Rahmen der Kampagne „Aus der Region für die Region“ gefördert werden. Konflikte mit nachbarschaftlicher Produktion müssen dabei beachtet werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll weiter reduziert werden. Dazu wird mit den Verbänden eine Vereinbarung getroffen, deren Einhaltung kontrolliert wird. Es soll geprüft werden, ein Programm aufzulegen, durch das der Einsatz Erneuerbarer Energien und energieeffizienter Maßnahmen im Unterglasanbau die Klimabilanz verbessern soll. Der Mindestanteil von Totholz in Hamburger Wäldern soll gesteigert werden, eventuell durch Änderung des Waldgesetzes. Auch im öffentlichen Bauwesen sollen nachhaltige Produkte gefördert werden. Verwendetes Holz soll entweder aus regionaler Herkunft sein oder aber nach einem Standard wie FSC oder PEFC zertifiziert sein. Die Jagdzeitenverordnung soll durch Anpassung der Jagdzeiten novelliert werden, insbesondere soll die Jagd auf Schwäne untersagt werden. Durch eine Anpassung des Fischereigesetzes sollen Bewirtschaftungspläne aufgestellt werden und der Besatz mit vorrangig einheimischen Arten erfolgen.
Landwirtschaft. 8 Fischerei
Landwirtschaft. A: Rechtsvorschriften im Agrarbereich
Landwirtschaft. ARTIKEL 57 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Landwirtschaft. ARTIKEL 82 Geltungsbereich und Ziele
1. Die Zusammenarbeit nach diesem Titel betrifft Nutzpflanzen und Nutztiere einschließlich Nutzinsekten.
2. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass das Hauptziel dieses Titels die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft ist; dazu gehören unter anderem Ernährungssicherheit und Existenzsicherung, Entwicklung des ländlichen Raums und Verringerung der Armut in dem OAG-Partnerstaat oder den OAG-Partnerstaaten.
3. Die anderen Ziele dieses Titels sind in Teil IV Artikel 58 festgehalten.
Landwirtschaft. Die von den neuen Mitgliedstaaten am Tag des Beitritts gehaltenen öffentlichen Bestände werden in das System der öffentlichen Lagerhaltung der Gemeinschaft übernommen, wenn für die betreffenden Erzeugnisse im Gemeinschaftsrecht öffentliche Interventionsmaßnahmen vorgesehen sind und die Bestände die Interventionserfordernisse erfüllen. In den neuen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche private und öffentliche Bestände, die über einen normalen Übertragsbestand hinausgehen, müssen auf Kosten der neuen Mitgliedstaaten beseitigt werden. Diese Regelung entspricht dem Artikel 000 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxx und Schwedens zur Europäischen Union. Für in den neuen Mitgliedstaaten vor dem Beitritt bereits angewendete Beihilfen im Zusammenhang mit der Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen gemäß Anhang I des EG-Vertrags ist eine Notifikation durch die neuen Mitgliedstaaten binnen vier Monaten nach Beitritt vorgesehen, damit diese Beihilferegelungen als bestehende Beihilfen im Sinne des Artikels 88 EG-Vertrag angesehen werden können. Diese Regelung entspricht dem Artikel 000 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxx und Schwedens zur Europäischen Union. Das Recht der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist in den Artikeln 39 - 42 des EG- Vertrages festgelegt. Kern dieser Bestimmung ist „die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen“ (Art. 39 Abs. 2). Darauf fußt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Staatsbürgern jedes anderen EU-Mitgliedstaates den freien Zugang zur Arbeitstätigkeit zu gestatten. Somit gilt gemäß Artikel 39 des EG-Vertrages der Grundsatz, dass Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union hinsichtlich des Zugangs und der Ausübung der Beschäftigung Inländern gleichzustellen sind.
Landwirtschaft. In einigen Mitgliedstaaten gilt die Inländerbehandlung nicht für nicht-EG-kontrollierte Gesellschaften, die einen landwirt- schaftlichen Betrieb übernehmen wollen. Der Erwerb von Rebflächen durch nicht-EG-kontrollierte Gesellschaften ist anzeige- oder erforderlichenfalls genehmigungspflichtig.
Landwirtschaft. Zu Ziffer 1: Zu Ziffer 2: Zu Ziffer 3: Zu Ziffer 4: Zu Ziffer 5: Zu Ziffer 6: Zu Ziffer 7: Zu Ziffer 8: Zu Ziffer 9:
Landwirtschaft. COM (2023) 728 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Monitoringrahmen für widerstandsfähige europäische Wälder Ziel des Vorschlags ist die Schaffung eines Waldmonitoring in der Europäischen Union. In Erwartung Entscheidung Parlaments ITER 🢩 SCHEMA der des COM (2022) 197 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten Ziel des Vorschlags ist es, den Datenverkehr zu harmonisieren, um natürliche Personen dabei zu unterstützen, vom Schutz und vom freien Verkehr elektronischer Gesundheitsdaten, insbesondere personenbezogener Daten, profitieren zu können. In Erwartung Entscheidung Parlaments ITER 🢩 SCHEMA der des COM (2022) 304 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur Der Vorschlag bezweckt, EU-weit rechtlich verbindliche Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in ganz Europa – von landwirtschaftlichen Flächen und Meeresgebieten bis hin zu Wäldern und städtischen Gebieten – festzulegen. In Erwartung Veröffentlichung ITER 🢩 SCHEMA der COM (2022) 677 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Der Vorschlag Rechtsrahmen für Verpackungsabfälle bezweckt, den Verpackungen zu aktualisieren. EU- und Die In Erwartung des Rates ITER 🢩 SCHEMA Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG Mitgliedstaaten und Unternehmen sollen angemessen unterstützt werden, um die Ziele zur Verringerung von Abfällen zu erreichen. Diese Unterstützung erfolgt in Form eines harmonisierten Rechtsrahmens, mit dem Investitionen, die Reduzierung von Abfällen und hochwertiges Recycling gefördert werden. COM (2023) 416 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bodenüberwachung und -resilienz (Bodenüberwachungsgesetz) Ziel der Richtlinie ist es, einen robusten und kohärenten Bodenüberwachungsrahmen für alle Böden in der gesamten EU zu schaffen und die Bodengesundheit in der Union kontinuierlich zu verbessern; dadurch sollen bis 2050 gesunde Böden erreicht und ein gesunder Zustand der Böden aufrechterhalten werden. In Erwartung des Rates ITER 🢩 SCHEMA COM (2018) 373 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und Mit diesem Vorschlag wird ein Mec...