Meldewesen. (1) Den Kirchen werden im Rahmen der geltenden Gesetze die zur Erfüllung ihrer Auf- gaben erforderlichen Daten aus dem Melderegister übermittelt.
(2) Die Datenübermittlung erfolgt gebührenfrei.
Meldewesen. Die Einwohnerkartei wird als Zentralkartei bei der Stadt geführt. An-, Um- und Abmeldungen sind von der Ortsverwaltung entgegenzunehmen und der Stadt zur Aufnahme in die Zentral- kartei weiterzuleiten. Alle weiteren Aufgaben werden von den Fachämtern der Stadt wahrge- nommen. Aufenthaltsbescheinigungen können von der Ortsverwaltung ausgestellt werden.
Meldewesen. (1) Den Bistümern werden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten aus dem Melderegister übermittelt. Der Umfang der zu übermittelnden Daten bestimmt sich nach dem Sächsischen Meldegesetz. Die Übermittlung setzt voraus, daß im kirchlichen Bereich ausreichende Maßnahmen zur Sicherung des Datenschutzes getroffen sind.
(2) Die Datenübermittlung erfolgt gebührenfrei.
Meldewesen. 1Zwecks Ordnung und Pflege des kirchlichen Mitgliedschaftswesens werden die Melde- behörden den Kirchen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten aus dem Melderegister übermitteln. 2Diese Übermittlung setzt voraus, dass im kirchlichen Bereich ein dem staatlichen Bereich gleichwertiger Datenschutz gesichert ist.
Meldewesen. Die Einwohnerkartei wird als Zentralkartei bei der Stadt geführt. An-, Um- und Abmeldungen sind von der Ortsverwaltung entgegenzunehmen und der Stadt zur Aufnahme in die Zentral- kartei weiterzuleiten. Auf diese Weise besteht für die Ortsverwaltung die Möglichkeit, eine bei ihr geführte Einwohnerzweitkartei stets auf dem Laufenden zu halten. Darüber hinaus erhält die Ortsverwaltung einmal jährlich vom Statistischen Amt und Wahlamt eine ausgedruckte Einwohnerkartei auf dem neuesten Stand. Alle weiteren Aufgaben werden von den Fachäm- tern der Stadt wahrgenommen. Aufenthaltsbescheinigungen können von der Ortsverwaltung ausgestellt werden. Personalausweise, Kinderausweise und Reisepässe werden von der Ortsverwaltung ausgestellt und ausgegeben.
Meldewesen. Die Einwohnerkartei wird als Zentralkartei bei der Stadt geführt. An-, Um- und Abmeldungen sind von der Ortsverwaltung entgegenzunehmen und der Stadt zur Aufnahme in die Zentral- kartei weiterzuleiten. Auf diese Weise besteht für die Ortsverwaltung die Möglichkeit, eine bei ihr geführte Einwohnerzweitkartei stets auf dem Laufenden zu halten. Darüber hinaus erhält die Ortsverwaltung einmal jährlich vom Statistischen Amt eine ausgedruckte Einwohnerkartei auf dem neuesten Stand. Auch bei einer Neuorganisierung des Meldewesens in der gesamten Stadt wird gewährleistet sein, dass die Ortsverwaltung die Einwohnerliste für den Stadtteil Karlsruhe-Neureut auf dem neuesten Stand erhält. Aufenthaltsbescheinigungen werden von der Ortsverwaltung ausgestellt. Personalausweise und Kinderausweise werden von der Ortsverwaltung ausgestellt und ausge- geben. Das Gleiche gilt für Reisepässe.
Meldewesen. 1 Zwecks Ordnung und Pflege des kirchlichen Mitgliedschaftswesens werden die Meldebehörden den Kirchen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten aus dem Melderegister übermitteln. 2 Diese Übermittlung setzt voraus, daß im kirchlichen Bereich ein dem staatlichen Bereich gleichwertiger Datenschutz gesichert ist. Schlußprotokoll: zu Artikel 23:
(1) Die Kirchen teilen mit, welchen kirchlichen Stellen die Daten aus den Melderegistern zu übermitteln sind.
(2) Die Datenübermittlung erfolgt gebührenfrei.
(3) Die Feststellung über ausreichende Datenschutzmaßnahmen im kirchlichen Bereich trifft die Landesregierung auf Grund der von den Kirchen vorzulegenden kirchengesetzlichen Regelungen durch Erlaß.]
Meldewesen. Articolo 17 Dati anagrafici
(1) Der Katholischen Kirche werden im Rahmen der geltenden Gesetze die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten aus dem Melderegister übermittelt.
(1) Alla Chiesa cattolica vengono tras- messi, nel quadro delle leggi vigenti, i dati dell’anagrafe, che sono necessari per l'espletamento dei suoi compiti.
(2) Die Datenübermittlung erfolgt gebührenfrei.
(2) La trasmissione dei dati viene fatta con esenzione di tasse.
Meldewesen. Der Katholischen Kirche werden zur Unterstützung eines eigenen Meldewesens nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten aus dem Melderegister gebührenfrei übermittelt.
Meldewesen. Die EZV7 meldet dem AZW alle von liechtensteinischen Empfängern eingeführten und der Meldepflicht unterstehenden Sendungen.