Organisatorische Änderungen. (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine be- stimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Ver- anstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspartnerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durch- führung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.
(2) Der DVV kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus vom DVV nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Xxxxxx 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.
Organisatorische Änderungen. (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Teilnehmerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.
(2) Die kvhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Teilnehmerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der kvhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Xxxxxx 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.
Organisatorische Änderungen. 5.1 Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde.
5.2 Die VHS kann aus sachlichem Grund Umfang, Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
5.3 Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise we- gen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
5.4 Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, finden während der Ferien der allgemeinbildenden Schulen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am Rosenmontag keine Veranstaltungen der VHS statt.
Organisatorische Änderungen. (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass Programmpunkte der Veranstaltung durch eine bestimmte Referentin/Workshopgeberin einen bestimmten Referenten/Workshopgeber durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Referentin/eines Referenten angekündigt wurde.
(2) Die Fachstelle Frühe Hilfen kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der Fachstelle Frühe Hilfen nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung der Referentin/des Referenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Organisatorische Änderungen. (1) Es besteht für alle Veranstaltungen kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte angekündigte Kursleitung durchgeführt wird. Es sei denn, Teilnehmende haben erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Kursleitung.
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem den Teilnehmenden zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung der Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Xxxxxx 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(4) An gesetzlichen Feiertagen und in den bayerischen Schulferien finden keine Veranstaltungen statt, es sei denn, es ist in der Ankündigung etwas anderes vermerkt.
Organisatorische Änderungen. 5.1 Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Ver- anstaltung durch einen bestimmten Kursleiter durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Kursleiters angekündigt wurde.
5.2 Die vhs kann mit sachlichem Grund und in einem zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Ver- anstaltung ändern.
5.3 Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (bei- spielsweise wegen Krankheit des Kursleiters), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch da- rauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstal- tungseinheit nicht nachgeholt, gilt Nr. 6.2 ent- sprechend.
5.4 Kursleiter sind nicht berechtigt, rechtsverbindli- che Zusagen zu erteilen oder Vertragsbedingun- gen zu ändern. Dies obliegt allein der vhs.
Organisatorische Änderungen. 4.1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch bestimmte Kursleitende durchge- führt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Kursleitenden angekün- digt wurde.
4.2. Die SoKu kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
4.3. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung von Kursleitenden), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht, unabhän- gig von finanziellen Ansprüchen.
Organisatorische Änderungen. (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Kurs durch eine/n bestimmte/n Übungsleiter/in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn der Kurs mit dem Namen des/der Übungsleiter/in angekündigt wurde.
(2) Der SSV Ulm 1846 e. V. kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Kurs ändern.
Organisatorische Änderungen. (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozent*in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen bestimmter Dozent*innen angekündigt wurde.
(2) Die HVHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltung oder eine Veranstaltungs- einheit aus von der HVHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen der Erkrankung von Dozent*innen), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Organisatorische Änderungen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Referenten/in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines/r Referenten/in angekündigt wurde.