Overhead Musterklauseln

Overhead. Der Kreditrahmen für die Einführung des Overhead in den Jahren 2009-2011 beträgt 211 Mio. CHF. Für die Berechnung der entsprechenden Beiträge kommt eine Pauschale von maximal 20% auf den Overhead- berechtigten Beiträgen zur Anwendung. Schaffung eines Anreizes für die kompetitive Forschung durch Abgel- tung indirekter Forschungskosten zu Gunsten der beitragsberechtigten Institutionen. ▪ Das Overhead-Reglement für die Einführungs- phase 2009-2011 liegt zur Genehmigung beim EDI vor. ▪ Im Hinblick auf die Periode 2012-2015 wird ein erster Erfahrungsbericht vorgelegt. ▪ Das definitive Overhead-Reglement liegt zur Genehmigung beim Bundesrat vor. 2008 2010 2011
Overhead. Strategisches Oberziel: Das Instrument Overhead ist im Rahmen der Forschungsförderung defi- nitiv etabliert.
Overhead. Der Overhead versteht sich als Kostenbestandteil, der die Infrastrukturkosten des UKB abbildet. Kostenbestandteile: Verwaltungskosten, Kosten für Reinigung, Energie, Wasser, Abfallentsorgung, Steuern, Gebäude- und Geräteabschreibung, Versicherungen, UK-IT, etc. Anteil der indirekten Kosten an den Gesamtkosten beträgt 22%, daher werden 22% von den eingehenden Mitteln als Overhead abgezogen.
Overhead. Die Weisungen der Universitätsleitung über Overheadbeiträge (Link: xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xxxxx.xx/xxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/xxx- tent/e347724/e390835/e405716/ul_ws_overheadbeitraege_150917_ger.pdf) re- geln, welche Projekte mit Dritten einem Overhead unterworfen sind, wie dieser Overhead berechnet werden muss und wer ihn in welcher Form beanspruchen kann. Im vorliegenden Kontext sind vor allem die Bestimmungen von Art. 7 (For- schungskollaborationen), Art. 8 (Dienstleistungen) und Art. 9 (Dienstleistungspro- jekte mit der öffentlichen Hand, Beiträge an Forschungsprojekte ohne Auflagen und nicht eindeutige Fälle) von Bedeutung.

Related to Overhead

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.