Paletten. Paletten sind vom Kunden zu bezahlen, soweit er nicht bei Übernahme der Ware bzw. Anlieferung gleichwertige Paletten übergeben kann (Palettentausch). Soweit die Paletten bezahlt werden, gehen sie in das Eigentum des Kunden über.
Paletten. 7.1 Ist ein Palettentausch vereinbart oder wird dieser auf Anweisung der Spedition Rodewald OHG durchgeführt, gilt Folgendes: Sämtliche Ladehilfsmittel (Europaletten und Gitterboxen oder Ähnliches) sind sowohl an der Beladestelle und an der Entladestelle in gleicher Art, Güte und Anzahl Zug-um-Zug durch den AN zu tauschen. Die getauschten und entgegen genommen Ladehilfsmittel müssen mindestens dem Standard UIC- Norm 435-4 entsprechen. Die Kosten für den Ladehilfsmitteltausch, d.h. die Rückführungspflicht der Lademittel und das Risiko des Lademitteltausches sind im Frachtpreis in einem angemessenen Betrag in der vereinbarten Fracht enthalten. Kann ein Ladehilfsmitteltausch beim Empfänger nicht erfolgen, muss dies vom Empfänger schriftlich bestätigt und die Spedition Rodewald OHG noch während der Ent- bzw. Beladung informiert werden. Der AN ist berechtigt, den Ladehilfsmitteltausch innerhalb von 10 Tagen ab Entladung nachzuholen. Der Ladehilfsmitteltausch ist vom AN schriftlich nachzuweisen und dieser Nachweis ist zusammen mit den Frachtdokumenten im Original an die Spedition Rodewald OHG zu übersenden. Der AN ist es gestattet, nachzuweisen, dass der Ladehilfsmitteltausch an der Belade-oder Entladestelle verweigert wurde. Nicht getauschte Ladehilfsmittel dürfen von der Spedition Rodewald OHG nach fruchtlosem Ablauf vorgenannter Nachholfrist von 10 Tagen dem AN mit 12,50 € je Euro- bzw. Düsseldorfer-Palette, 125,00 € je Gitterbox. Andere Ladehilfsmitteln werden nach dem aktuellen Wiederbeschaffungspreis tauschfähiger Ladehilfsmittel berechnet werden
7.2 Die Parteien vereinbaren, dass die Spedition Rodewald OHG berechtigt ist, Ladehilfsmittelschulden des AN mit offene Frachtforderungen zu verrechnen.
7.3 Der AN ist nicht berechtigt Palettenquittungen im Namen der Spedition Rodewald OHG zu Gunsten Dritter
Paletten. Für Bestellungen unter 1 vollen Palette wird eine zusätzliche Gebühr pro Teilpalette in Höhe veranschlagt. Diese Gebühr wird auf der Rechnung separat ausgewiesen und ist vom Käufer zu tragen. Diese Gebühr gilt nicht für zu Testzwecken bestellte Materialien.
Paletten. Jede Palette ist mit 2 GS1-Transportetiketten / EAN 128 nach aktueller GS1-Norm / -Vorgaben zu versehen. Das Etikett soll zumindest an zwei aneinander liegenden Sei- ten, je einer Längsseite und einer Stirnseite, angebracht werden, siehe dazu folgende Abbildung.
Paletten. Alle Paletten gelten als Teil der Verpackung und sind daher Teil des Handelsabkommens. Infolgedessen ist jede Palettenbilanz OHL Logistics A/S irrelevant. Der Palettentausch kann jedoch nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gegen Zahlung einer Gebühr erfolgen.
Paletten. Die Lieferungen erfolgen auf Einwegpaletten, für diese werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Pakete können bei Lieferung von Palettenware kostenlos mitgeliefert werden. Einzelpaketlieferungen mit einem Gewicht über 30 kg werden auf Paletten geliefert, die Frachtkosten ergeben sich gemäß der Frachtkosten- staffel von Soprema-Lieferungen. Einzelpaketlieferungen pro Paket bis 30 kg werden mit 30 Euro berechnet Die Entladung und Warenentnahme erfolgt grundsätzlich durch den Empfänger, diese ist bauseits mit dem Stapler / Kran zu gewähr- leisten. Bei nicht durch den Besteller besetzter Entladestelle übernimmt die SOPREMA GmbH keine Haftung für entladene / abgestellte Ware. Zusatzleistungen wie Hebebühne und Mitnahmestapler sind bei vollen Ladungen nach Rücksprache mit dem Vertrieb NL Leutkirch möglich (Vor- laufzeit ca. eine Woche, Kosten auf Anfrage). Bei PAVAFLEX Monoladungen ist ein Mitnahmestapler nicht möglich. Für eine telefonische Avisierung muss auf der Bestellung explizit darauf hingewiesen werden, mit Angabe einer Telefonnummer und Namen des Ansprechpartners.
Paletten. 7.1 Ist ein Palettentausch vereinbart oder wird dieser auf Anweisung von ADS durchgeführt, gilt Folgendes:
7.2 Die Parteien vereinbaren, dass ADS berechtigt ist, Ladehilfsmittelschulden des AN mit offene Frachtforderungen zu verrechnen.
7.3 Der AN ist nicht berechtigt Palettenquittungen im Namen von ADS zu Gunsten Dritter auszustellen. Die Ausstellung von Palettenquittungen dürfen nur nach Vereinbarung mit ADS erstellt werden.
7.4 Alle Palettenbewegungen müssen auf dem Fahrtbericht durch den AN schriftlich festgehalten werden.
7.5 Paletten dürfen nur dort abgegeben werden, wo die zuständigen Disponenten von ADS es vorschreiben.
7.6 ADS ist berechtigt ein Lademittelkonto über die Lademittelschulden zu führen.
7.7 Wird ein Lademittelkontogeführt, so erfolgt die Abrechnung quartalsmäßig im Wege des Saldenanerkenntnisses. Der AN hat die Quartalsabrechnung auf seine Richtigkeit zu prüfen, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungsdatum, schriftlich ADS anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ist jede Beanstandung ausgeschlossen und der Saldo des Lademittelkontos gilt als gebilligt, es sei denn, die Lademittelkontoprüfung ist ohne Verschulden des AN unmöglich gewesen. Dem AN bleibt jeweils der Nachweis eines geringeren Wiederbeschaffungsaufwandes vorbehalten.
Paletten. Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem Beförderungsvertrag umfasst keine Ge- stellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten.
Paletten. Mehrwegverpackungen, wie z.B. Paletten und Kunststoffplatten usw. werden gesondert in Rechnung gestellt und nach für uns kostenfreier Rückstellung an unser Lager gutgeschrieben. Die Leergut-Abrechnung erfolgt einmal im Monat.
Paletten. Kostenfaktoren GER EU CH/NO GER EU CH/NO pro Paket bis 31,5kg 10 EUR 17,50 EUR 17,50 EUR Erstellung ATLAS Zollausfuhrdokument Sendung ab 1000 EUR[2] - - +40 EUR Verzollung je Sendung[1] - - +45 EUR INCO Term - - (oder DAP) [zu1&2] jeweils ab 4.Zollposition - - - - +3,50 EUR Erstellung ATLAS Zollausfuhrdokument Sendung ab 1000 EUR[1] +40EUR Verzollung je Sendung[2] - - +45 EUR DDX = Frei Haus ab Wertgrenze inkl. Zollabfertigung, exkl. Zölle und Steuern DAP = Frei Haus ab Wertgrenze exkl. Zollabfertigung, Zölle und Steuern Frei Haus bedeutet Frachtkosten entfallen ab definierten Wertgrenzen. Zuschläge, Steuern & Zoll bleiben unberührt. [zu 1/2] jeweils ab 4.Zollposition +3,50 EUR / Einwegpalette - - +5,00 EUR / Palette EURO Palette - - +25 EUR / EU Palette T hr auschgebü +4 EUR / Palette +4 EUR / Palette -