Paletten Musterklauseln

Paletten. 7.1 Ist ein Palettentausch vereinbart oder wird dieser auf Anweisung von ADS durchgeführt, gilt Folgendes:
Paletten. Alle Paletten gelten als Teil der Verpackung und sind daher Teil des Handelsabkommens. Infolgedessen ist jede Palettenbilanz OHL Logistics A/S irrelevant. Der Palettentausch kann jedoch nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gegen Zahlung einer Gebühr erfolgen.
Paletten. Jede Palette ist mit 2 GS1-Transportetiketten / EAN 128 nach aktueller GS1-Norm / -Vorgaben zu versehen. Das Etikett soll zumindest an zwei aneinander liegenden Sei- ten, je einer Längsseite und einer Stirnseite, angebracht werden, siehe dazu folgende Abbildung.
Paletten. Es werden ausschließlich naturbelassene Europoolpaletten (nachstehend auch Europaletten) nach UIC-Norm, mit Kennzeichnung EPAL, angenommen und nur getauscht, wenn sie sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Beachten Sie bitte unbedingt die maximalen Abmessungen: H: 1400 mm (inklusive Palette) B: 800 mm L: 1200 mm. Das Gesamtgewicht pro Europalette darf maximal 1000 kg betragen. Die Kartons sind so zu stapeln, dass die Beschriftung mindestens an einer Palettenseite von außen gut sichtbar ist! Europaletten sind grundsätzlich „artikelrein“ zu halten und dürfen an keiner Seite überpackt sein. Sie sind in geeigneter Weise gegen Transportschäden und Verrutschen der Kartons zu sichern (Schrumpf- oder Stretchfolie aus PE/PP). Gitterboxen können wir aus lagertechnischen Gründen nicht akzeptieren. Bitte beachten Sie: Bei Nichteinhaltung der o. g. Versandbedingungen können wir die Warenannahme zu Lasten des Auftragnehmers verweigern. In Ausnahmefällen kann eine Nachbearbeitung durch uns erfolgen. In diesem Fall wird dem Auftragnehmer der Aufwand in Rechnung gestellt. Zurzeit berechnen wir je angefangenen 30 Minuten 31,- é, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die Entscheidung, ob die Warenannahme verweigert oder nachgebessert wird, obliegt dem Auftraggeber.
Paletten. 7.1 Ist ein Palettentausch vereinbart oder wird dieser auf Anweisung der Spedition Rodewald OHG durchgeführt, gilt Folgendes: Sämtliche Ladehilfsmittel (Europaletten und Gitterboxen oder Ähnliches) sind sowohl an der Beladestelle und an der Entladestelle in gleicher Art, Güte und Anzahl Zug-um-Zug durch den AN zu tauschen. Die getauschten und entgegen genommen Ladehilfsmittel müssen mindestens dem Standard UIC- Norm 435-4 entsprechen. Die Kosten für den Ladehilfsmitteltausch, d.h. die Rückführungspflicht der Lademittel und das Risiko des Lademitteltausches sind im Frachtpreis in einem angemessenen Betrag in der vereinbarten Fracht enthalten. Kann ein Ladehilfsmitteltausch beim Empfänger nicht erfolgen, muss dies vom Empfänger schriftlich bestätigt und die Spedition Rodewald OHG noch während der Ent- bzw. Beladung informiert werden. Der AN ist berechtigt, den Ladehilfsmitteltausch innerhalb von 10 Tagen ab Entladung nachzuholen. Der Ladehilfsmitteltausch ist vom AN schriftlich nachzuweisen und dieser Nachweis ist zusammen mit den Frachtdokumenten im Original an die Spedition Rodewald OHG zu übersenden. Der AN ist es gestattet, nachzuweisen, dass der Ladehilfsmitteltausch an der Belade-oder Entladestelle verweigert wurde. Nicht getauschte Ladehilfsmittel dürfen von der Spedition Rodewald OHG nach fruchtlosem Ablauf vorgenannter Nachholfrist von 10 Tagen dem AN mit 12,50 € je Euro- bzw. Düsseldorfer-Palette, 125,00 € je Gitterbox. Andere Ladehilfsmitteln werden nach dem aktuellen Wiederbeschaffungspreis tauschfähiger Ladehilfsmittel berechnet werden
Paletten. Die Lieferungen erfolgen auf Einwegpaletten, für diese werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Pakete können bei Lieferung von Palettenware kostenlos mitgeliefert werden. Einzelpaketlieferungen mit einem Gewicht über 30 kg werden auf Paletten geliefert, die Frachtkosten ergeben sich gemäß der Frachtkosten- staffel von Soprema-Lieferungen. Einzelpaketlieferungen pro Paket bis 30 kg werden mit 30 Euro berechnet Die Entladung und Warenentnahme erfolgt grundsätzlich durch den Empfänger, diese ist bauseits mit dem Stapler / Kran zu gewähr- leisten. Bei nicht durch den Besteller besetzter Entladestelle übernimmt die SOPREMA GmbH keine Haftung für entladene / abgestellte Ware. Zusatzleistungen wie Hebebühne und Mitnahmestapler sind bei vollen Ladungen nach Rücksprache mit dem Vertrieb NL Leutkirch möglich (Vor- laufzeit ca. eine Woche, Kosten auf Anfrage). Bei PAVAFLEX Monoladungen ist ein Mitnahmestapler nicht möglich. Für eine telefonische Avisierung muss auf der Bestellung explizit darauf hingewiesen werden, mit Angabe einer Telefonnummer und Namen des Ansprechpartners.
Paletten. Paletten sind vom Kunden zu bezahlen, soweit er nicht bei Übernahme der Ware bzw. Anlieferung gleichwertige Paletten übergeben kann (Palettentausch). Soweit die Paletten bezahlt werden, gehen sie in das Eigentum des Kunden über.
Paletten. 1. Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem Beförderungsvertrag umfasst keine Ge- stellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten.
Paletten. 6.1 Soweit eine Vereinbarung über die Warenbereitstellung auf Paletten abgeschlossen wird, ist Pulcra nach ihrer Xxxx berechtigt, Warenpartien auf Euro-Pool-Paletten der Abmessungen 800 x 1200 mm oder auf EW-10- Einwegpaletten zu liefern. Anlieferung auf Euro-Pool-Paletten erfolgt nur im Tausch Zug um Zug, d.h., für die mit der Ware angelieferten Paletten muss im Austausch die gleiche Anzahl unbeschädigter Leerpaletten – nur Euro- Pool-Paletten – zur Verfügung gestellt werden. Euro-Pool- Paletten, die Pulcra beschädigt aber reparaturfähig zurückerhält, werden mit den Reparaturkosten in Rechnung gestellt, nicht reparaturfähige Paletten mit dem Wiederbeschaffungswert, es sei denn, der Käufer weist nach, dass er die Beschädigung nicht zu vertreten hat. Erfolgt die Anlieferung auf EW-10-Einwegpaletten, obliegt dem Käufer die Umpalettierung und Entsorgung der Paletten.
Paletten. Mehrwegverpackungen, wie z.B. Paletten und Kunststoffplatten usw. werden gesondert in Rechnung gestellt und nach für uns kostenfreier Rückstellung an unser Lager gutgeschrieben. Die Leergut-Abrechnung erfolgt einmal im Monat.