Pankow mobil Musterklauseln

Pankow mobil. Für die weitere Entwicklung der Mobilität haben der öffentliche Nahverkehr sowie der Fuß- und Radverkehr Priorität. Um Pankow zu einem fahrradfreundlichen Bezirk zu entwickeln, wird ein bezirkliches Radverkehrsanlagennetz ggf. mit Fahrradschnellstraßen erstellt. Die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum in Pankow soll weiter steigen. Die Partnerinnen verfolgen das Ziel einer Neuaufteilung des Öffentlichen Straßenraumes, ggf. auch durch den Rückbau von Stellplätzen. Die Partnerinnen werden Car Sharing und Elektromobilität auch außerhalb der Innenstadt fördern. Es wird ein Diskursverfahren zur Querverbindung Ost-West mit Vorrang des ÖPNV vereinbart. Die Verlängerung der A100 durch Pankow und sonstige Kapazitätserhöhungen für den Autoverkehr in innerstädtischen Bereichen lehnen die Partnerinnen ab. Beim Straßenbau wird das bisherige Verfahren zur Beteiligung des Verkehrsausschusses der BVV bei Planungen einschließlich der Beschlussfassungen beibehalten. Die Verlängerung und Neubau von Straßenbahnlinien, insbesondere M50 sowie die Verbindung Heinersdorf–Neu Blankenburg werden die Partnerinnen gemeinsam voranbringen. Darüber hinaus werden die Erhöhung der Taktzeiten der Straßenbahn auf stark frequentierten Linien sowie der Einsatz längerer Xxxx angestrebt (z.B. M1). Die Planungen des Bezirks zur Umsetzung der Linie M54 (Pankow–Heinersdorf–Pasedagplatz) werden gemeinsam vorangebracht. Haltestellen sollen barrierefrei gestaltet werden. In weniger verdichteten Stadträumen wollen die Partnerinnen flexible Formen des Nahverkehrs z.B. Ruf- und Sammeltaxis fördern (Kiezbuslinie). Der S-Bahnhof Buch soll zum Regionalbahnhof entwickelt werden. Ein Turmbahnhof am Karower Kreuz wird nicht angestrebt. Die Umsteigesituation am S-Bahnhof Greifswalder Straße soll verbessert werden. Die Partnerinnen setzen sich mit Nachdruck für die Wiederinbetriebnahme des westlichen Astes der Heidekrautbahn ein. Die Partnerinnen wollen die Verkehrssicherheit weiter erhöhen. Dazu gehört die Fortsetzung der Maßnahmen zur Schulwegsicherung, die Fortsetzung und Beschleunigung der Gehwegsanierungen sowie der barrierefreie Umbau von Kreuzungen, u.a. durch Gehwegvorstreckungen. Für die Wohngebiete Flora- und Schlossparkkiez sowie das Komponistenviertel werden eine Verkehrs- beruhigung und die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung geprüft. Die Partnerinnen sind sich einig über die Notwendigkeit der Errichtung einer neuen Schwimmhalle für alle Nutzergruppen in der Wolfshagener Straße. Vor Ferti...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.