Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen. b) XXX Xxxxxxx informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragun- gen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zustän- dige Konsulat oder TUI Cruises. c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devi- senvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten. d) XXX Xxxxxxx weist darauf hin, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schrift- liche Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. Ohne diese kann es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerter- weise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften darüber zu informieren. e) TUI Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß Ziffer 3. c), berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungs- pauschalen gemäß Ziffer 6. b) dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
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Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. a) 12.1 Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten Xxxxx sowie von Xxxxx beauftragten Dritten zu befolgen.
b) XXX Xxxxxxx informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragun- gen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zustän- dige Konsulat oder TUI Cruises.
c) 12.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung das Beschaffen und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. Visader behördlich notwendigen Reisedokumente, Impfzeugnisse), eventuelle eventuell erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung das Einhalten von Zoll- und Devi- senvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen uswDevisenvorschriften. verpflichtet hatEtwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Kunden zu tragen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zulasten des Kunden, ausgenommenzu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- Costa nicht, unzureichend oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sindfalsch informiert hat. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises Costa in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d12.3 Der Kunde hat Xxxxx alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) XXX Xxxxxxx weist darauf hinbis spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schrift- liche Einverständniserklärung ihrer Eltern angegebenen Manifestdaten mit sich führen solltenden Daten in den Reisedokumenten (z.B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Ohne diese kann es in vielen Ländern Bei Buchung ab sechs Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerter- weise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften darüber zu informierenstellen.
e) TUI Cruises 12.4 Costa haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch die jeweils zuständige Stelle (z.B. diplomatische Vertretung), wenn der Kunde diese mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Xxxxx hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
12.5 Costa ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen EinreisebestimmungenEinreise- bestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß gem. vorstehender Ziffer 3. c)12.3, berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungs- pauschalen Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6. b) 6.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, TUI Cruises Costa nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
12.6 Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, vom Kunden Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z.B. Visum) erforderlich, deren Besorgung Costa übernommen hat, so ist Costa berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten an den Kunden weiterzubelasten.
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Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. a) 12.1 Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten Xxxxx sowie von Xxxxx beauftragten Dritten zu befolgen.
b) XXX Xxxxxxx informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragun- gen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zustän- dige Konsulat oder TUI Cruises.
c) 12.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung das Beschaffen und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. Visader behördlich notwendigen Reisedokumente, Impfzeugnisse), eventuelle eventuell erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung das Einhalten von Zoll- und Devi- senvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen uswDevisenvorschriften. verpflichtet hatEtwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Kunden zu tragen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zulasten des Kunden, ausgenommenzu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- Costa nicht, unzureichend oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sindfalsch informiert hat. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises Costa in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d12.3 Der Kunde hat Xxxxx alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) XXX Xxxxxxx weist darauf hinbis spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schrift- liche Einverständniserklärung ihrer Eltern angegebenen Manifestdaten mit sich führen solltenden Daten in den Reisedokumenten (z.B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Ohne diese kann es in vielen Ländern Bei Buchung ab sechs Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerter- weise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften darüber zu informierenstellen.
e) TUI Cruises 12.4 Costa haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch die jeweils zuständige Stelle (z.B. diplomatische Vertretung), wenn der Kunde diese mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Xxxxx hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
12.5 Costa ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß gem. vorstehender Ziffer 3. c)12.3, berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungs- pauschalen Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6. b) 6.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, TUI Cruises Costa nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
12.6 Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, vom Kunden Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z.B. Visum) erforderlich, deren Besorgung Costa übernommen hat, so ist Costa berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten an den Kunden weiterzubelasten.
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Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. a) 12.1 Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten Xxxxx sowie von Xxxxx beauftragten Dritten zu befolgen.
b) XXX Xxxxxxx informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragun- gen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zustän- dige Konsulat oder TUI Cruises.
c) 12.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung das Beschaffen und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. Visader behördlich notwendigen Reisedokumente, Impfzeugnisse), eventuelle eventuell erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung das Einhalten von Zoll- und Devi- senvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen uswDevisenvorschriften. verpflichtet hatEtwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Kunden zu tragen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zulasten des Kunden, ausgenommenzu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- Costa nicht, unzureichend oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sindfalsch informiert hat. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises Costa in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d12.3 Der Kunde hat Xxxxx alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) XXX Xxxxxxx weist darauf hinbis spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schrift- liche Einverständniserklärung ihrer Eltern angegebenen Manifestdaten mit sich führen solltenden Daten in den Reisedokumenten (z.B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Ohne diese kann es in vielen Ländern Bei Buchung ab sechs Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerter- weise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften darüber zu informierenstellen.
e) TUI Cruises 12.4 Costa haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch die jeweils zuständige Stelle (z.B. diplomatische Vertretung), wenn der Kunde diese mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Xxxxx hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
12.5 Costa ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen EinreisebestimmungenEinreise-bestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß gem. vorstehender Ziffer 3. c)12.3, berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungs- pauschalen Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6. b) 6.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, TUI Cruises Costa nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
12.6 Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, vom Kunden Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z.B. Visum) erforderlich, deren Besorgung Costa übernommen hat, so ist Costa berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten an den Kunden weiter zu belasten.
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Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) XXX Xxxxxxx informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragun- gen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zustän- dige zu- ständige Konsulat oder TUI Cruises.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devi- senvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d) XXX Xxxxxxx weist darauf hin, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schrift- liche Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. Ohne diese kann es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerter- weise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften darüber zu informieren.
e) TUI Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß Ziffer 3. c), berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungs- pauschalen gemäß Ziffer 6. b) dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
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Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) XXX Xxxxxxx TUI Cruises informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragun- gen Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zustän- dige Konsulat oder TUI Cruiseszuständige Konsulat.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devi- senvorschriften Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d) XXX Xxxxxxx weist darauf hin, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schrift- liche schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. Ohne diese kann es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerter- weise empfehlenswerterweise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften darüber zu informieren.
e) TUI Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß Ziffer 3. c), berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungs- pauschalen gemäß Ziffer 6. b) dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
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Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) XXX Xxxxxxx informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragun- gen Eintragungen im Pass, FlüchtlingsausweisFlüchtlingsausweis usw.) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zustän- dige Konsulat oder TUI Cruiseszuständige Konsulat.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devi- senvorschriften Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d) XXX Xxxxxxx weist darauf hin, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schrift- liche schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. Ohne diese kann es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerter- weise empfehlenswerterweise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften darüber zu informieren.
e) TUI Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß Ziffer 3. c), berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungs- pauschalen gemäß Ziffer 6. b) dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
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Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. a) 12.1 Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten Xxxxx sowie von Xxxxx beauftragten Dritten zu befolgen.
b) XXX Xxxxxxx informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragun- gen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zustän- dige Konsulat oder TUI Cruises.
c) 12.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung das Beschaffen und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. Visader behördlich notwendigen Reisedokumente, Impfzeugnisse), eventuelle eventuell erfor derliche Impfungen sowie die Einhaltung das Einhalten von Zoll- und Devi- senvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen uswDevisenvorschriften. verpflichtet hatEtwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Kunden zu tragen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelde r und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zulasten des Kunden, ausgenommenzu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- Costa nicht, unzureichend oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sindfalsch informiert hat. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises Costa in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d12.3 Der Kunde hat Xxxxx alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) XXX Xxxxxxx weist darauf hinbis spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schrift- liche Einverständniserklärung ihrer Eltern angegebenen Manifestdaten mit sich führen solltenden Daten in den Reisedokumenten (z.B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Ohne diese kann es in vielen Ländern Bei Buchung ab sechs Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerter- weise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften darüber zu informierenstellen.
e) TUI Cruises 12.4 Costa haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch die jeweils zuständige Stelle (z.B. diplomatische Vertretung), wenn der Kunde diese mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Xxxxx hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
12.5 Costa ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen EinreisebestimmungenEinreise- bestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß gem. vorstehender Ziffer 3. c)12.3, berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungs- pauschalen Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6. b) 6.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, TUI Cruises Costa nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
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