Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. 13.1 Der Reisende hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Hä- fen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von der Riverside Collection GmbH & Co. KG und von ihr beauftragten Dritten zu befolgen. 13.2 Die Riverside Collection GmbH & Co. KG wird den Reisenden nach Maßgabe des § 651d Abs. 1 i.V.m. Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss so- wie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 13.3 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mit- führen der behördlich notwendigen Reisedokumente, even- tuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Reisenden zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Xxx- xxxx von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuld- hafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Riverside Collection GmbH & Co. KG bedingt sind. Der Reisende ist verpflichtet, Geldbeträge, die die Riverside Collection GmbH & Co. KG in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten. 13.4 Der Reisende hat der Riverside Collection GmbH & Co. KG alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens sechs Wochen vor Reise- beginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reise- dokumenten (z. B. Reisepass oder Personalausweis) überein- stimmen. Bei Buchung ab sechs Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
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Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. 13.1 Der Reisende hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Hä- fen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von der Riverside Collection GmbH & Co. KG und von ihr beauftragten Dritten zu befolgen.
13.2 Die Riverside Collection GmbH & Co. KG wird den Reisenden nach Maßgabe des § 651d Abs. 1 i.V.m. Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss so- wie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.3 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mit- führen der behördlich notwendigen Reisedokumente, even- tuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Reisenden zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Xxx- xxxx Zah- lung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuld- hafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Riverside Collection GmbH & Co. KG bedingt sind. Der Reisende ist verpflichtet, Geldbeträge, die die Riverside Collection GmbH & Co. KG in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
13.4 Der Reisende hat der Riverside Collection GmbH & Co. KG alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens sechs Wochen vor Reise- beginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reise- dokumenten (z. B. Reisepass oder Personalausweis) überein- stimmen. Bei Buchung ab sechs Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
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