Common use of Patientinneninformationen Clause in Contracts

Patientinneninformationen. Es sind geeignete Maßnahmen der Patientinneninformation vorzusehen, die während der gesamten Behandlungskette am individuellen Bedürfnis der Patientin und an den jeweiligen Erfordernissen der Diagnostik, Therapie und Nachsorge auszurichten sind. Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Eine Nicht-Inanspruchnahme führt nicht zum Ausschluss der Patientin aus dem strukturierten Behandlungsprogramm. Schulungsprogramme (gem. § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB V) sind für Patientinnen mit Brustkrebs nicht zielführend.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137 F SGB v Zur Verbesserung Der Versorgungssituation Von Brustkrebspatientinnen (Dmp Brustkrebs), www.kvhh.net, www.kvsachsen.de