Pausenaufsicht Musterklauseln
Pausenaufsicht. Zur Pausenaufsicht werden schwerbehinderte Beschäftigte nur mit ihrem Einverständnis eingeteilt.
Pausenaufsicht. Zur Pausenaufsicht werden schwerbehinderte Beschäftigte grundsätzlich nur mit ih- rem Einverständnis eingeteilt. Eine Einteilung zur Pausenaufsicht ohne dieses Ein- verständnis ist dann zulässig, wenn die gesundheitliche Situation der Lehrkraft das zulässt und nur so ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann.
