Pensionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Fonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögens- gegenstände zu einem im Vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im Vorhinein bestimmten Preis zu- rückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. Das bedeutet, dass die Charakteristik des Wertpapiers sich von der Charakteristik des Pensionsgeschäfts unterscheidet. So kann z.B. die Verzinsung, Laufzeit, Kauf- und Verkaufskurs des Pensionsgeschäfts deutlich vom unterlegten Vermögensgegenstand abweichen. Die Strategie des Fonds sieht vor im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch Wertpapierleihe-Trans- aktionen durchzuführen. Pensionsgeschäfte werden vom Fonds nicht durchgeführt. Pensionsgeschäfte kön- nen allerdings im Zuge von Wertpapierleihegeschäften – wenn der Entleiher Bargeld zur Sicherheit („hinter- legte Sichteinlagen“, „Cash-Collateral“ oder „Barsicherheiten“) hinterlegt kann dieses gemäß den gesetzli- chen Bestimmungen (§5 WPV idgF) wiederveranlagt werden; in diesem Fall wird das Pensionsgeschäft - „außerhalb“ des Fonds nur mit dem vom Entleiher zur Verfügung gestellten Cash-Collateral durchgeführt. In diesem Fall erhält der Fonds – mittels „umgekehrtem Pensionsgeschäft“ („reverse Repo“) anstelle der ur- sprünglich „hinterlegten Sichteinlagen“ ein oder mehrere Wertpapiere (Wertpapier-Basket) als Sicherheit.
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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus
Pensionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Fonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögens- gegenstände zu einem im Vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im Vorhinein bestimmten Preis zu- rückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. Das bedeutet, dass die Charakteristik des Wertpapiers sich von der Charakteristik des Pensionsgeschäfts unterscheidet. So kann z.B. die Verzinsung, Laufzeit, Kauf- und Verkaufskurs des Pensionsgeschäfts deutlich vom unterlegten Vermögensgegenstand abweichen. Die Strategie des Fonds sieht vor im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch Wertpapierleihe-Trans- aktionen durchzuführen. Pensionsgeschäfte werden vom Fonds nicht durchgeführt. Pensionsgeschäfte kön- nen allerdings im Zuge von Wertpapierleihegeschäften durchgeführt werden – wenn der Entleiher Bargeld zur Sicherheit („hinter- legte hinterlegte Sichteinlagen“, „Cash-Collateral“ oder „Barsicherheiten“) hinterlegt hinterlegt, kann dieses gemäß den gesetzli- chen gesetzlichen Bestimmungen (§5 WPV idgF) wiederveranlagt werden; , wobei in diesem Fall wird das Pensionsgeschäft - „außerhalb“ des Fonds nur mit dem vom Entleiher zur Verfügung gestellten Cash-Collateral durchgeführtCollate- ral durchgeführt wird. In diesem Fall erhält der Fonds – mittels „umgekehrtem Pensionsgeschäft“ („reverse Repo“) anstelle der ur- sprünglich ursprünglich „hinterlegten Sichteinlagen“ ein oder mehrere Wertpapiere (Wertpapier-BasketBas- ket) als Sicherheit.
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Samples: Investmentfonds Prospekt, Investmentfonds Prospekt, Investmentfondsprospekt