Begrenzung der Kreditaufnahme Musterklauseln

Begrenzung der Kreditaufnahme sowie Verbot der Kreditgewährung und Bürgschaft
Begrenzung der Kreditaufnahme sowie Verbot Kreditgewährung Bürgschaft DER UND
Begrenzung der Kreditaufnahme. Das Vermögen des AIF darf nicht verpfändet oder sonst belastet werden, zur Sicherung übereignet oder zur Sicherung abgetreten werden, es sei denn, es handelt sich um Kreditaufnahmen im Sinne des nachstehenden Absatzes oder um Sicherheitsleistungen im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit Finanzinstrumenten. Ein AIF darf sowohl zu Anlagezwecken als auch zur Befriedigung von Rücknahmebegehren Kredite zu marktkonformen Bedingungen aufnehmen. Die Höhe der Kreditaufnahme des AIF ist im Anhang B „Fonds im Überblick“ unter „Anlagegrundsätze des AIF“ festgelegt. Die Grenze der Kreditaufnahme gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen durch ein "Back-to-back-Darlehen". Der AIF hat gegenüber der Verwahrstelle keinen Anspruch auf die Einräumung des maximal zulässigen Kreditrahmens. Die alleinige Entscheidung ob, auf welche Weise und in welcher Höhe ein Kredit eingeräumt wird, obliegt der Verwahrstelle entsprechend deren Kredit- und Risikopolitik. Diese Politik kann sich unter Umständen während der Laufzeit des AIF ändern. Der vorige Absatz steht dem Erwerb von noch nicht voll eingezahlten Finanzinstrumenten nicht entgegen.
Begrenzung der Kreditaufnahme. Für den Teilfonds bestehen folgende Einschränkungen: