Pensionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Investmentfonds bis zu 100 % des Fondsvermögens Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers zu erwerben, diese Vermögensgegenstände zu einem im Vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im Vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen. Das bedeutet, dass die Charakteristik eines Vermögenswertes, zum Beispiel eines Wertpapieres, sich von der Charakteristik des Pensionsgeschäftes unterscheidet. So kann z.B. die Verzinsung, Laufzeit und Kauf- und Verkaufskurs des Pensionsgeschäftes deutlich vom unterlegten Vermögensgegenstand abweichen.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt
Pensionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Investmentfonds bis zu 100 % vH des Fondsvermögens Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers zu erwerben, diese Vermögensgegenstände zu einem im Vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im Vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen. Das bedeutet, dass die Charakteristik eines Vermögenswertes, zum Beispiel eines Wertpapieres, sich von der Charakteristik des Pensionsgeschäftes unterscheidet. So kann z.B. die Verzinsung, Laufzeit und Kauf- und Verkaufskurs des Pensionsgeschäftes deutlich vom unterlegten Vermögensgegenstand abweichen.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfonds Prospekt, Investmentfonds Prospekt
Pensionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Investmentfonds bis zu 100 % des Fondsvermögens Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers zu erwerben, diese Vermögensgegenstände zu einem im Vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im Vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen. Das bedeutet, dass die Charakteristik eines Vermögenswertes, zum Beispiel eines Wertpapieres, sich von der Charakteristik Cha- rakteristik des Pensionsgeschäftes unterscheidet. So kann z.B. die Verzinsung, Laufzeit und Kauf- und Verkaufskurs des Pensionsgeschäftes deutlich vom unterlegten Vermögensgegenstand abweichen.
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