Pensionsgeschäfte. Die Gesellschaft darf für Rechnung der Teilgesellschaftsvermögen Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abschließen. Pensionsgeschäfte sind nur in Form so genannter echter Pensionsgeschäfte zulässig. Dabei übernimmt der Pensionsnehmer die Ver- pflichtung, die Vermögensgegenstände zu einem bestimmten oder vom Pensionsgeber zu bestimmenden Zeit- punkt zurück zu übertragen. Die Pensionsgeschäfte müssen Wertpapiere zum Gegenstand haben, die für das jeweilige Teilgesellschaftsvermögen nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen erworben werden dürfen.
Appears in 2 contracts
Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus
Pensionsgeschäfte. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens Pensionsgeschäfte nach Maßgabe der Teilgesellschaftsvermögen Pensionsgeschäfte „Besonderen Vertragsbedingungen“ mit Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abschließen. Pensionsgeschäfte sind nur in Form so genannter sogenannter echter Pensionsgeschäfte zulässig. Dabei übernimmt der Pensionsnehmer die Ver- pflichtungVerpflichtung, die von ihm übernommenen Vermögensgegenstände zu einem bestimmten oder vom Pensionsgeber zu bestimmenden Zeit- punkt Zeitpunkt zurück zu übertragen. Die Pensionsgeschäfte müssen Wertpapiere zum Gegenstand haben, die für das jeweilige Teilgesellschaftsvermögen nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen erworben werden dürfen.
Appears in 2 contracts
Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Pensionsgeschäfte. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermö- gens Pensionsgeschäfte nach Maßgabe der Teilgesellschaftsvermögen Pensionsgeschäfte „Besonderen Vertragsbedingungen“ mit Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten Finanz- dienstleistungsinstituten mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abschließen. Pensionsgeschäfte sind nur in Form so genannter sogenannter echter Pensionsgeschäfte zulässig. Dabei übernimmt der Pensionsnehmer die Ver- pflichtungVerpflich- tung, die Vermögensgegenstände von ihm übernommenen Vermögensgegen- stände zu einem bestimmten oder vom Pensionsgeber zu bestimmenden Zeit- punkt Zeitpunkt zurück zu übertragen. Die Pensionsgeschäfte müssen Wertpapiere zum Gegenstand haben, die für das jeweilige Teilgesellschaftsvermögen nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen erworben werden dürfen.
Appears in 1 contract
Samples: Investment Agreement
Pensionsgeschäfte. Die Gesellschaft darf für Rechnung der Teilgesellschaftsvermögen des Sonderver- mögens Wertpapier-Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten Kredit- instituten und Finanzdienstleistungsinstituten mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abschließen. Pensionsgeschäfte sind nur in Form so genannter echter Pensionsgeschäfte zulässig. Dabei übernimmt über- nimmt der Pensionsnehmer die Ver- pflichtungVerpflichtung, die Vermögensgegenstände zu einem bestimmten oder vom Pensionsgeber zu bestimmenden Zeit- punkt Zeitpunkt zurück zu übertragen. Die Pensionsgeschäfte müssen Wertpapiere zum Gegenstand haben, die für das jeweilige Teilgesellschaftsvermögen nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen erworben werden dürfen.
Appears in 1 contract
Samples: Verkaufsprospekt
Pensionsgeschäfte. Die Gesellschaft darf für Rechnung der Teilgesellschaftsvermögen Pensionsgeschäfte des Sondervermögens Wertpapier-Pensionsge- schäfte mit Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abschließen. Pensionsgeschäfte sind nur in Form so genannter echter Pensionsgeschäfte zulässig. Dabei übernimmt der Pensionsnehmer die Ver- pflichtungVerpflichtung, die Vermögensgegenstände zu einem bestimmten oder vom Pensionsgeber zu bestimmenden Zeit- punkt bestimmen- den Zeitpunkt zurück zu übertragen. Die Pensionsgeschäfte müssen Wertpapiere zum Gegenstand haben, die für das jeweilige Teilgesellschaftsvermögen nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen erworben werden dürfen.
Appears in 1 contract
Samples: Investment Fund Prospectus