Periodische Aufstellungen. Unbeschadet der Vorschriften des Artikels 93 beachtet das Finanzinstitut die gesetzlichen Frequenzen für die Aufstellungen in Bezug auf die Portfolioverwaltung, die durch das Finanzinstitut vorgenommen wird. Eine Aufstellung bezüglich des Guthabenstandes wird dem Kunden vierteljährlich zugesendet. Jegliche vom Kunden hinsichtlich der Richtigkeit dieser Aufstellung eventuell vorgebrachte Beschwerde ist dem Finanzinstitut innerhalb von 30 Tagen nach dem Versand der Aufstellung zur Kenntnis zu bringen.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Periodische Aufstellungen. Unbeschadet der Vorschriften des Artikels 93 92 beachtet das Finanzinstitut die gesetzlichen Frequenzen für die Aufstellungen in Bezug auf die Portfolioverwaltung, die durch das Finanzinstitut vorgenommen wird. Eine Aufstellung bezüglich des Guthabenstandes wird dem Kunden vierteljährlich zugesendet. Jegliche vom Kunden hinsichtlich der Richtigkeit dieser Aufstellung eventuell vorgebrachte Beschwerde ist dem Finanzinstitut innerhalb von 30 Tagen nach dem Versand der Aufstellung zur Kenntnis zu bringen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen