Personal des Lieferanten Musterklauseln

Personal des Lieferanten. Der Lieferant setzt Mitarbeiter nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei der Erbringung der geschuldeten Leistung ein, die eine gültige Arbeitserlaubnis der Bundesrepublik Deutschland oder, soweit die Leistung nicht in Deutschland erbracht wird, eine gültige Arbeitserlaubnis des jeweiligen Hersteller- bzw. Dienstleisterlandes besitzen, die ordnungsgemäß bei den deutschen Sozialversicherungsträgern oder den Sozialversicherungsträgern des jeweiligen Hersteller- bzw. Dienstleisterlandes angemeldet sind und deren Leistungen inklusive der darauf entfallenden Steuer- und sonstigen Abgaben korrekt abgerechnet werden. Alle anfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben werden vollständig und fristgerecht an den zuständigen Einzugsstellen (Sozialversicherungsträger, Finanzamt, o.ä.) vom Lieferant abgeführt. Die Mitarbeiter haben einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Lieferant und werden nach den jeweils anzuwendenden Bestimmungen entlohnt. Die Mitarbeiter sind von dem Lieferant unterwiesen worden, die Vorschriften des Arbeitsschutzes, des allgemeinen Jugendarbeitsschutzes und die jeweils geltenden gesetzlichen oder behördlichen Auflagen strikt einzuhalten. Die Einhaltung vorstehender Vorgaben wird vom Lieferant ständig kontrolliert.
Personal des Lieferanten. 16.1 Der Lieferant gewährleistet die Sachkenntnis und fachliche Eignung der von ihm zur Ausführung der sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen herangezogenen Mitarbeiter sowie von Dritten einschließlich ggfs. von Dritten hinzugezogenen Leiharbeitskräften. 16.2 Lässt der Lieferant zwecks Ausführung der Vereinbarung Tätigkeiten von seinen eigenen Mitarbeitern oder durch von Dritten entliehenen Leiharbeitskräften bei uns verrichten, so sind wir berechtigt, diesem Personal den Zugang zu unserem Firmengelände und unseren Firmengebäuden zu untersagen, falls das Personal (i) unserer Ansicht nach seinen Aufgaben nicht gewachsen ist, (ii) sich unangemessen verhält oder (iii) der Vereinbarung zuwider handelt. 16.3 Während ihrer Anwesenheit auf unserem Firmengelände und in unseren Firmengebäuden gelten für die im zweiten Absatz dieses Artikels 16 genannten Mitarbeiter die für unsere regulären Mitarbeiter geltenden Arbeitsbedingungen mit Ausnahme der Bestimmungen hinsichtlich Urlaubstagen, Urlaubsgeld, Gehältern und Zusatzzahlungen wie Renten. 16.4 Für die Auszahlung von Löhnen oder Vergütungen welcher Art auch immer, die der Lieferant den von ihm gemäß dem zweiten Absatz dieses Artikels 16 hinzugezogenen Mitarbeitern schuldet, sind wir nicht haftbar. Das Gleiche gilt für Einbehaltungen und Abzüge von Sozialversicherungsbeiträgen sowie (Lohn-) Steuern. Falls und insofern wir dennoch für die Zahlung einer der im vorherigen Satz genannten Forderungen haftbar gemacht werden, hält der Lieferant uns diesbezüglich schadlos. 16.5 Der Lieferant haftet für jegliche Schäden, die uns entstehen, wenn wir auf die Zahlung von Lohn, Vergütungen, Sozialabgaben und (Lohn-) Steuern an oder für eventuell vom Lieferanten beschäftigte Leiharbeitskräfte oder im Zusammenhang damit in Anspruch genommen werden.
Personal des Lieferanten. 5.1 Der Lieferant hat dafür zu sorgen, dass alle an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligten Mitarbeiter in angemessener Weise auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften überprüft werden, die für die Erbringung der Dienstleistungen gegenüber dem Unternehmen relevant sind. Die Überprüfung kann unter anderem Folgendes umfassen: a) Überprüfung des Beschäftigungsverhältnisses der letzten drei Jahre; wenn kein mehrjähriges Beschäftigungsverhältnis besteht, können stattdessen zwei berufliche Referenzen überprüft werden; b) Bestätigung von beruflichen und akademischen Qualifikationen; c) Überprüfung auf Strafregistereinträge; und d) Überprüfung des Ausweises und der Arbeitserlaubnis (z. B. über einen Reisepass oder eine Geburtsurkunde). Der Lieferant führt für jede geprüfte Person ein vollständiges Verzeichnis über die durchgeführten Kontrollen. 5.2 Jede Person, die an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt ist, muss individuell ernannt werden und eine Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung über Zugangsschutz und Datensicherheit unterzeichnen. Der Lieferant muss der Person zudem Informationen über den Umfang der Tätigkeiten zur Verfügung stellen, deren Ausführung ihr aufgrund des jeweiligen Berechtigungsprofils gestattet ist. 5.3 Der Lieferant muss eine Liste der Personen führen, die zur Erbringung der Dienstleistungen ernannt wurden, einschließlich ihrer Funktionen. Diese Liste muss jederzeit aktualisiert und einem Vertreter von RS auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. 5.4 Der Lieferant ist verpflichtet, einen Sicherheitsmanager zu ernennen, der die Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen sicherstellt.
Personal des Lieferanten. 5.1 Der Lieferant verpflichtet sich, dass für die Vertragserfüllung erforderliche Personal so- wie alle sonst erforderlichen Materialien und Geräte einzusetzen. Der Lieferant ist ver- pflichtet, qualifizierte und geeignete Teams zur Verfügung zu stellen, um die Qualitäts- ziele und Fristen, die von den Parteien verein- bart wurden, einzuhalten. 5.2 Das Personal des Lieferanten bleibt unter al- len Umständen seinen hierarchischen Struk- turen und seiner Disziplinarbefugnis unter- stellt. Infolgedessen ist insbesondere der Lie- ferant als Arbeitgeber für die Administration, Abrechnung und Sozialversicherung seiner Arbeitnehmer, die an der Leistungserbringung beteiligt sind, verantwortlich. 5.3 Der Lieferant trägt unter allen Umständen die uneingeschränkte Verantwortung für sein Per- sonal. Der Lieferant übernimmt die Verantwor- tung für Wege- und Arbeitsunfälle seiner Ar- beitnehmer, die aufgrund oder während der Leistungserbringung entstehen und organi- siert die verpflichtenden ärztlichen Untersu- chungen. Der Lieferant ist für Unfälle, die von seinem Personal verursacht werden und für Schäden, die während der Leistungserbrin- gung entstehen, verantwortlich. 5.4 Der Käufer behält sich das Recht vor, vom Lie- feranten sämtliche Dokumente anzufordern, welche die Einhaltung der Gesetze und Vor- schriften in Bezug auf die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer des Lieferanten und von Subunternehmern bescheinigen.

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  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1