Ausführung der Vereinbarung Musterklauseln

Ausführung der Vereinbarung. 1. Kunstbetrieb verpflichtet sich, den Auftrag nach bester Einsicht und Vermögen auszuführen, in Übereinkunft mit dem derzeitigen Stand des Fachwissens. Das Risiko einer ungewohnt komplexen und experimentellen Anwendung von Techniken und Materialien im Zusammenhang zeitgenössischer Kunstproduktion trägt der Auftraggeber. Kunstbetrieb verpflichtet sich auf grösstmögliche Anstrengung zum Erreichen der Ziele einer Vereinbarung, nicht aber auf bestes Gelingen des Resultats. 2. Kunstbetrieb hat das Recht, Teile der Ausführung an Dritte zu delegieren. Er übernimmt für diese Ausführung im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verantwortung. 3. Der Auftraggeber sorgt für die zeitige und vollständige Lieferung sämtlicher für die Produktion notwendiger Angaben (Entwürfe, Masse, Daten und Unterlagen). 4. Kunstbetrieb geht davon aus, dass die Aufträge während den normalen Arbeitszeiten bearbeitet werden können. Nicht durch Kunstbetrieb verantwortete Wartezeiten, Überstunden und extra Reisezeiten werden mit dem Auftraggeber besprochen und extra verrechnet. Kunstbetrieb ist nicht verpflichtet, allfällige durch den Auftraggeber verursachte Verspätungen wettzumachen. In extremen Fällen kann Kunstbetrieb einen Auftrag unter Verrechnung bereits aufgelaufener Kosten verschieben oder zurückgeben. 5. Kunstbetrieb ist nicht haftbar für Schäden, die auf Grund unvollständiger oder falscher Angaben durch den Auftraggeber entstehen. 6. Falls eine Ausführung in Tranchen vereinbart wurde, kann Kunstbetrieb die Ausführung einer folgenden Tranche so lange aufschieben, bis die Resultate der vorhergehenden Phase vom Auftraggeber schriftlich gut geheissen sind und verabredungsgemäss bezahlt sind. 7. Auf Wunsch der Auftraggeber kann Kunstbetrieb (oder von Kunstbetrieb beauftragte Dritte) einen Auftrag auch ausserhalb der eigenen Lokalitäten an einem von den Auftraggebern bestimmten Ort ausführen. In diesen Fällen sorgt der Auftraggeber (sofern nicht anders vereinbart) für die Zugänglichkeit, für die zur Ausführung notwendigen Installationen (Strom, Wasser und ähn.), für Bewilligungen und Gebühren. Der Auftraggeber ist dann auch zu genügenden Vorkehrungen für die Sicherheit verpflichtet. Kunstbetrieb schliesst jede Haftung aus für Folgekosten von Elementarschäden, Vandalismus und Diebstahl an Kunstwerk, Material und Werkzeug. Solche Schäden entbinden den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der vereinbarten Leistungen. 8. Kunstbetrieb schliesst jede Haftung aus für Schäden an Drit...
Ausführung der Vereinbarung. A. JTB legt fest, auf welche Art und Weise der Auftrag ausgeführt werden soll. Sie ist verpflichtet, die andere Partei im voraus über die Art und Weise der Ausführung zu informieren, es sei denn, dies widerspricht der Art des Auftrags. B. JTB ist berechtigt, den Auftrag oder Teile davon an Dritte auszulagern oder ausführen zu lassen, die nicht von ihr beschäftigt sind, wenn dies gemäß JTB eine gute oder effiziente Ausführung des Auftrags fördert, es sei denn, dies steht im Widerspruch zu die Art des Auftrags. C. Einen an JTB erteilten Auftrag gilt als auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für einen Zeitraum von einem Jahr, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Kündigung oder Rückgabe des Auftrages muss unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Monaten schriftlich erfolgen und ist erst gegen Ende des Jahres möglich. D. Nach Einführung des Auftrages werden ihm alle von der anderen Partei zur Verfügung gestellten Unterlagen wieder zur Verfügung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist. E. Wenn die oben genannten Unterlagen nicht innerhalb eines Monats nach Beendigung des Auftrags bei der Geschäftspartner eingehen, werden sie ab diesem Zeitpunkt auf Kosten und Risiko der Geschäftspartner aufbewahrt.
Ausführung der Vereinbarung. 4.1. Company Webcast wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen an eine gute Arbeitsausführung ausführen. Die vorstehende Xxxxxxxxxxx basiert auf den zu diesem Zeitpunkt bekannten wissenschaftlichen Fortschritten. 4.2. Wenn und soweit die ordnungsgemäße Ausführung der Vereinbarung dies erfordert, ist Company Webcast berechtigt, Dritte mit der Ausführung bestimmter Aktivitäten zu beauftragen. 4.3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Informationen, die Company Webcast als notwendig angibt oder von denen vernünftigerweise ausgegangen werden kann, dass sie für die Ausführung der Vereinbarung notwendig sind, rechtzeitig an Company Webcast übermittelt werden. Wenn Company Webcast die für die Ausführung der Vereinbarung erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, hat Company Webcast das Recht, die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen und/oder dem Kunden alle durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu den üblichen Preissätze in Rechnung zu stellen. 4.4. Company Webcast haftet nicht für Schäden jedweder Art, die dadurch entstehen, dass sich Company Webcast auf unvollständige und/oder unrichtige Informationen des Kunden verlassen hat, es sei denn, Company Webcast hätte von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit wissen müssen. 4.5. Falls vereinbart wurde, dass die Lieferung in einzelnen Schritten erfüllt wird, kann Company Webcast die Erfüllung der Bestandteile, die zu einem nächsten Schritt gehören, aussetzen, bis der Kunde die Ergebnisse des vorausgegangenen Schritts schriftlich genehmigt hat. 4.6. Wenn Company Webcast oder von Company Webcast beauftragte Dritte im Rahmen des Auftrags Arbeiten am Standort des Kunden oder an einem vom Kunden angegebenen Ort durchführen, stellt der Kunde sicher, dass den Mitarbeitern die angemessenen Einrichtungen wie gewünscht und kostenlos zur Verfügung gestellt werden. 4.7. Der Kunde garantiert, dass die Company Webcast vom Kunden bereitgestellten Informationen, die von Company Webcast im Internet veröffentlicht werden, korrekt sind. 4.8. Der Kunde stellt Company Webcast von möglichen Ansprüchen Dritter in Verbindung mit der Ausführung der Vereinbarung, für die der Kunde verantwortlich ist, frei.
Ausführung der Vereinbarung. 5.1. Sobald die Bestellung bei SIGNALSOFT Nederland eingegangen ist, wird SIGNALSOFT Nederland die Produkte so schnell wie möglich unter Beachtung der Bestimmungen von Absatz 3 dieses Artikels versenden. 5.2. SIGNALSOFT Nederland ist berechtigt, Dritte bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag zu beauftragen. 5.3. Die Lieferzeit beträgt grundsätzlich 14 Tage. Die Lieferart kann auf verschiedene Arten erfolgen und steht SIGNALSOFT Nederland zur Verfügung. 5.4. Wenn SIGNALSOFT Nederland die Produkte nicht innerhalb der vereinbarten Frist liefern kann, wird dies dem Kunden mitgeteilt. In diesem Fall kann der Kunde einem neuen Lieferdatum zustimmen oder er erhält die Möglichkeit, den Vertrag kostenlos zu kündigen. 5.5. SIGNALSOFT Nederland empfiehlt dem Kunden, die gelieferten Produkte zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb einer angemessenen Frist, vorzugsweise schriftlich, zu melden. Siehe den Artikel bezüglich Garantie und Konformität. 5.6. Sobald die zu liefernden Produkte an die angegebene Lieferadresse geliefert wurden, geht das Risiko, soweit diese Produkte betroffen sind, auf den Kunden über. Wenn explizit anders vereinbart ist, geht die Gefahr früher auf den Kunden über. Wenn der Kunde beschließt, die Produkte abzuholen, geht das Risiko auf die Übertragung der Produkte über. 5.7. SIGNALSOFT Nederland ist berechtigt, ein ähnliches Produkt von ähnlicher Qualität wie das bestellte Produkt zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist. Der Kunde ist dann berechtigt, den Vertrag kostenlos zu kündigen und das Produkt kostenlos zurückzugeben.

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  • Dauer der Vereinbarung Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.1

  • Beendigung der Vereinbarung Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig beendet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwendungsbetrag zurückzahlen, soweit nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer mindestens Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart.

  • Gegenstand der Vereinbarung Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

  • Gesamte Vereinbarung 9.1 Sie sind damit einverstanden, dass dieser Rahmenvertrag und die durch schriftlichen Verweis in Bezug genommenen Angaben bzw. Informationen (darunter auch Hinweise auf Angaben, die dem Internet oder einschlägigen Oracle Richtlinien und Policies zu entnehmen sind) zusammen mit dem dazugehörigen Auftrag den gesamten Rahmenvertrag für Produkte und/oder Service Offerings, die von Ihnen bestellt wurden, darstellen und dass alle zuvor oder gleichzeitig, mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen oder Abmachungen in Bezug auf derartige Produkte und/oder Service Offerings ersetzt. 9.2 Es wird ausdrücklich vereinbart dass die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages und jeglicher Oracle Aufträge vorrangig gelten im Verhältnis zu den Bestimmungen, die gegebenenfalls in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Procurement Internet Portal, solche Bestimmungen die in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Portal haben keinerlei Geltung für bestellte Produkte und/oder Service Offerings. Sollten der/die Anhang/Anhänge und die Allgemeingültigen Bestimmungen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, ist/sind der/die Anhang/Anhänge massgeblich. Sollten der Auftrag und dieser Rahmenvertrag widersprüchliche Bestimmungen haben, ist der Auftrag massgeblich. Änderungen zu diesem Rahmenvertrag und den dazugehörigen Aufträgen sind ausgeschlossen, ausser die Änderung erfolgt im gegenseitigen Einverständnis entweder schriftlich oder online im Oracle Store durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter von Ihnen und Oracle. Jegliche Mitteilung nach diesem Rahmenvertrag erfolgt gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich.

  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Ablehnung der Ausführung (1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nummer 1.6 Absatz 1) nicht erfüllt, kann die Bank die Ausführung des Überweisungsauftrags ablehnen. Hierüber wird die Bank den Kunden unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in Nummer 2.2.1 beziehungsweise Nummer 3.1.2 und Nummer 3.2.2 vereinbarten Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe der Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben, wie Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. (2) Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die Bank erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskonto oder keinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zuzuordnen, wird die Bank dem Kunden hierüber unverzüglich eine Information zur Verfügung stel- len und ihm gegebenenfalls den Überweisungsbetrag wieder herausgeben. (3) Für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsver- zeichnis“ ausgewiesene Entgelt.

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.