Personaleinsatz durch den Anbieter. (1) Das vom Anbieter eingesetzte Personal unterliegt aus- schließlich den Weisungen des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, dem Personal des Anbieters fachliche o- der disziplinarische Weisungen zu erteilen. (2) den Anbieter kann im Bedarfsfalle einen vom Anbieter eingesetzten Mitarbeiter nach pflichtgemäßem Ermessen jederzeit austauschen. (3) Der Kunde kann den Austausch einer vom Anbieter zur Vertragsdurchführung eingeteilten Person nur verlangen, wenn diese Person gegen wesentliche vertragliche Pflich- ten des Anbieters bei der Vertragsdurchführung zweifels- frei verstoßen hat und nicht zu erwarten ist, dass die be- treffende Person sich in Zukunft vertragskonform verhal- ten wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Personaleinsatz durch den Anbieter. (1) Das vom Anbieter eingesetzte Personal unterliegt aus- schließlich ausschließlich den Weisungen des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, dem Personal des Anbieters fachliche o- der oder disziplinarische Weisungen zu erteilen.
(2) den Anbieter kann im Bedarfsfalle einen vom Anbieter eingesetzten Mitarbeiter nach pflichtgemäßem Ermessen jederzeit austauschen.
(3) Der Kunde kann den Austausch einer vom Anbieter zur Vertragsdurchführung Durchführung eines Einzelvertrages eingeteilten Person nur verlangen, wenn diese Person gegen wesentliche vertragliche Pflich- ten Pflichten des Anbieters bei der Vertragsdurchführung zweifels- frei Durchführung des Einzelvertrages zweifelsfrei verstoßen hat und nicht zu erwarten ist, dass die be- treffende betreffende Person sich in Zukunft vertragskonform verhal- ten verhalten wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Personaleinsatz durch den Anbieter. (1) Das vom Anbieter eingesetzte Personal unterliegt aus- schließlich ausschließlich den Weisungen des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, dem Personal des Anbieters fachliche o- der oder disziplinarische Weisungen zu erteilen.
(2) den Den Anbieter kann im Bedarfsfalle einen vom Anbieter eingesetzten Mitarbeiter nach pflichtgemäßem Ermessen jederzeit austauschenaus- tauschen.
(3) Der Kunde kann den Austausch einer vom Anbieter zur Vertragsdurchführung Durchführung Vertrags eingeteilten Person nur verlangen, wenn diese Person gegen wesentliche vertragliche Pflich- ten Pflichten des Anbieters bei der Vertragsdurchführung zweifels- frei Durchführung des Vertrags zweifelsfrei verstoßen hat und nicht zu erwarten ist, dass die be- treffende betreffende Person sich in Zukunft vertragskonform verhal- ten verhalten wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)