Pfand- und Zurückbehaltungsrechte Musterklauseln

Pfand- und Zurückbehaltungsrechte. Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihm aus dem gegenständlichen Vertrag gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Sachen. Sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich den Eigentümer der Waren im Frachtbrief bekannt gibt, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass das Frachtgut im Eigentum des Auftraggebers steht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Auftragnehmer ein gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. Bankbürgschaft) einräumt.
Pfand- und Zurückbehaltungsrechte. Werte, die der Alpen Privatbank zur Verwahrung übergeben wurden, unterliegen nach Maßgabe der Ziffern 49 bis 51 und Ziffer 58 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen idgF. einem Pfand- und Zurückbehaltungsrecht der Alpen Privatbank zur Besicherung aller Forderungen, die der Alpen Privatbank gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zustehen. Drittverwahrer können – sofern der Abschluss derartiger Ver- einbarungen durch die Alpen Privatbank durch das anwendbare Recht des Drittlands, in dem die Finanzinstrumente verwahrt werden, vorgeschrieben ist – an den von ihnen verwahrten Wertpapieren Sicherungs- und Pfandrechte im Hinblick auf die den Drittverwahrern im Zusammenhang mit der Verwahrung der Wertpapiere entstehenden Forderungen (insbesondere Verwahrungsentgelte) geltend machen.
Pfand- und Zurückbehaltungsrechte. Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihm aus dem gegenständlichen Vertrag gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Sachen. Sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich den Eigentümer der Waren im Frachtbrief bekannt gibt, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass das Frachtgut im Eigentum des Auftraggebers steht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Auftragnehmer ein gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. Bankbürgschaft) einräumt. 18. Aufrechnung Der Auftraggeber ist in keinem Fall berechtigt, Frachtkürzungen vorzunehmen oder mit Gegenforderungen gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers aufzurechnen. Es gilt ausnahmslos ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot zu Gunsten des Auftragnehmers. Es gilt § 32 AÖSp. 19. Standgeld Der Auftragnehmer ist berechtigt, Standgeld in Höhe von € 450,- pro Tag (bei einer Standzeit von unter 24 Stunden mindestens € 80,- pro Stunde) an den Auftraggeber zu verrechnen; das Standgeld steht dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden treffen sollte. Ein Standgeldanspruch entsteht, wenn eine Wartezeit/Stehzeit von 1,5 Stunden insgesamt 17. Rights of lien and retention The contractor has the right of lien and the right of retention on the goods or other items in his power of disposal for all due and not due claims against the principal to which he is entitled under the present contract. If the principal does not explicitly state the owner of the goods in the consignment note when placing the order, the contractor can assume that the freight is the property of the principal. The principal is entitled to prohibit the exercise of the lien if he grants the contractor an equivalent means of security (e.g. bank guarantee). 18.
Pfand- und Zurückbehaltungsrechte a) intrafrigo hat wegen aller durch den Lagervertrag begründeten fälligen und nichtfälligen Forderungen sowie wegen unbestrittener Forderungen aus anderen mit dem Einlagerer abgeschlossenen Lager-, Fracht- und Speditionsverträgen ein Pfandrecht an dem Gut. Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf die Forderung aus einer etwaig zurückbehaltenen Versicherungserstattung.
Pfand- und Zurückbehaltungsrechte. Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihm aus dem gegenständlichen Vertrag gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Sachen. Sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich den Eigentümer drivers, which can reduce the risk of theft. This is recommended due to the current situation of danger in European freight traffic. As a rule, the statutory driving and rest breaks can only be consumed on "conventional parking spaces". Should the principal wish to consume the prescribed driving and rest breaks on guarded parking spaces, this must be explicitly notified to the contractor in writing in advance and can be agreed by paying a surcharge. The vehicles used are usually ordinary tarpaulin semi-trailers. In order to minimise possible dangers, in particular the risk of theft, it is recommended, however, that the contractor be explicitly commissioned in writing and by paying a surcharge with the use of a so-called box semi-trailer, as this offers increased security. The routes chosen by the contractor are the fastest and most cost-effective routes. Should the principal wish for a special route in order to minimise possible dangers, the contractor must also be informed of this explicitly and in writing in advance and another route can then be agreed upon against payment of a freight surcharge. 17. Rights of lien and retention The contractor has the right of lien and the right of retention on the goods or other items in his power of disposal for all due and not due claims against the principal to which he is entitled under the present contract. If the principal does not explicitly state the owner of the goods in the consignment note when placing the order, the contractor can assume that the freight is the property of the principal. The
Pfand- und Zurückbehaltungsrechte. Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihm aus dem gegenständlichen Vertrag gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Sachen. Sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich den Eigentümer der Waren im Frachtbrief bekannt gibt, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass das Frachtgut im Eigentum des Auftraggebers steht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Auftragnehmer ein gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. Bankbürgschaft) einräumt. 18. Standgeld Der Auftragnehmer ist berechtigt, Standgeld in Höhe von € 450,- pro Tag (bei einer Standzeit von unter 24 Stunden mindestens € 100,- pro Stunde) an den Auftraggeber zu verrechnen; das Standgeld steht dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden treffen sollte. Ein Standgeldanspruch entsteht, wenn eine Wartezeit/Stehzeit von 1,5 Stunden insgesamt überschritten wird. Im Falle eines Sondertransports gebührt dem Auftragnehmer ein Standgeld in Höhe von € 600,- pro Tag (bei einer Standzeit von unter 24 Stunden mindestens € 120,- pro Stunde) 19.
Pfand- und Zurückbehaltungsrechte. Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihm aus dem gegenständlichen Vertrag gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Sachen. Sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich den Eigentümer der Waren im Frachtbrief bekannt gibt, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass das Frachtgut im Eigentum des Auftraggebers steht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem explicitly notified to the contractor in writing in advance and can be agreed by paying a surcharge. The vehicles used are usually ordinary tarpaulin semi-trailers. In order to minimise possible dangers, in particular the risk of theft, it is recommended, however, that the contractor be explicitly commissioned in writing and by paying a surcharge with the use of a so-called box semi-trailer, as this offers increased security. The routes chosen by the contractor are the fastest and most cost-effective routes. Should the principal wish for a special route in order to minimise possible dangers, the contractor must also be informed of this explicitly and in writing in advance and another route can then be agreed upon against payment of a freight surcharge. 17. Rights of lien and retention The contractor has the right of lien and the right of retention on the goods or other items in his power of disposal for all due and not due claims against the principal to which he is entitled under the present contract. If the principal does not explicitly state the owner of the goods in the consignment note when placing the order, the contractor can assume that the freight is the property of the principal. The principal is entitled to prohibit the exercise of the lien if he grants the contractor an equivalent means of security (e.g. bank guarantee).
Pfand- und Zurückbehaltungsrechte. Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihm aus dem gegenständlichen Vertrag gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Sachen. Sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich den Eigentümer der Waren im Frachtbrief bekannt gibt, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass das Frachtgut im Eigentum des Auftraggebers steht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Auftragnehmer ein gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. Bankbürgschaft) einräumt. 18. Standgeld Der Auftragnehmer ist berechtigt, Standgeld in Höhe von € 450,- pro Tag (bei einer Standzeit von unter 24 Stunden mindestens € 100,- pro Stunde) an den Auftraggeber zu verrechnen; das Standgeld steht dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden treffen sollte. Ein Standgeldanspruch entsteht, wenn eine Wartezeit/Stehzeit von 1,5 Stunden insgesamt überschritten wird. Im Falle eines Sondertransports gebührt dem Auftragnehmer ein Standgeld in Höhe von € 600,- pro Tag (bei einer Standzeit von unter 24 Stunden mindestens € 120,- pro Stunde) 19. Aufrechnung Der Auftraggeber ist in keinem Fall berechtigt, Frachtkürzungen vorzunehmen oder mit Gegenforderungen gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers aufzurechnen. Es gilt ausnahmslos ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot zu Gunsten des Auftragnehmers. Es gilt § 32 AÖSp. 20. Vertragssprache Vertragssprache ist sowohl Deutsch als auch Englisch. Von diesen AGBs existieren eine deutsche und eine englische Fassung. Bei Auslegungsschwierigkeiten, Unklarheiten und Widersprüchen, ist der Wortlaut der deutschen Fassung maßgebend. 21. Gerichtsstand Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien unterliegen österreichischem Recht mit Ausschluss der Bestimmungen des IPR. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien, einschließlich von Streitigkeiten über den wirksamen Bestand eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, wird die Zuständigkeit des sachlich jeweils in Betracht kommenden Gerichtes für X-0000 Xxxxxxxxx vereinbart. Die Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Diese Vereinbarung ist auch ohne Bestätigung gültig! General terms and conditions of Aigner Speditions GmbH as Contractor 1. Validity These general terms and conditions (GTC) apply to all services provided or procured by AMMA Spedition GmbH as the commissio...

Related to Pfand- und Zurückbehaltungsrechte

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.