Pfand- und Zurückbehaltungsrechte. Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihm aus dem gegenständlichen Vertrag gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Sachen. Sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich den Eigentümer der Waren im Frachtbrief bekannt gibt, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass das Frachtgut im Eigentum des Auftraggebers steht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Auftragnehmer ein gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. Bankbürgschaft) einräumt.
Pfand- und Zurückbehaltungsrechte. Werte, die der Alpen Privatbank zur Verwahrung übergeben wurden, unterliegen nach Maßgabe der Ziffern 49 bis 51 und Ziffer 58 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen idgF. einem Pfand- und Zurückbehaltungsrecht der Alpen Privatbank zur Besicherung aller Forderungen, die der Alpen Privatbank gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zustehen. Drittverwahrer können – sofern der Abschluss derartiger Ver- einbarungen durch die Alpen Privatbank durch das anwendbare Recht des Drittlands, in dem die Finanzinstrumente verwahrt werden, vorgeschrieben ist – an den von ihnen verwahrten Wertpapieren Sicherungs- und Pfandrechte im Hinblick auf die den Drittverwahrern im Zusammenhang mit der Verwahrung der Wertpapiere entstehenden Forderungen (insbesondere Verwahrungsentgelte) geltend machen.
Pfand- und Zurückbehaltungsrechte. Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihm aus dem gegenständlichen Vertrag gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner of a freight surcharge, the contractor will provide two drivers, which can reduce the risk of theft. This is recommended due to the current situation of danger in European freight traffic. As a rule, the statutory driving and rest breaks can only be consumed on "conventional parking spaces". Should the principal wish to consume the prescribed driving and rest breaks on guarded parking spaces, this must be explicitly notified to the contractor in writing in advance and can be agreed by paying a surcharge. The vehicles used are usually ordinary tarpaulin semi- trailers. In order to minimize possible dangers, in particular the risk of theft, it is recommended, however, that the contractor be explicitly commissioned in writing and by paying a surcharge with the use of a so-called box semi-trailer, as this offers increased security. The routes chosen by the contractor are the fastest and most cost-effective routes. Should the principal wish for a special route in order to minimize possible dangers, the contractor must also be informed of this explicitly and in writing in advance and another route can then be agreed upon against payment of a freight surcharge.
Pfand- und Zurückbehaltungsrechte. Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihm aus dem gegenständlichen Vertrag gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Sachen. Sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich den Eigentümer der Waren im Frachtbrief bekannt gibt, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass das Frachtgut im Eigentum des Auftraggebers steht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Auftragnehmer ein gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. Bankbürgschaft) einräumt. 18. Aufrechnung Der Auftraggeber ist in keinem Fall berechtigt, Frachtkürzungen vorzunehmen oder mit Gegenforderungen gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers aufzurechnen. Es gilt ausnahmslos ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot zu Gunsten des Auftragnehmers. Es gilt § 32 AÖSp. 19. Standgeld Der Auftragnehmer ist berechtigt, Standgeld in Höhe von € 450,- pro Tag (bei einer Standzeit von unter 24 Stunden mindestens € 80,- pro Stunde) an den Auftraggeber zu verrechnen; das Standgeld steht dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden treffen sollte. Ein Standgeldanspruch entsteht, wenn eine Wartezeit/Stehzeit von 1,5 Stunden insgesamt
Pfand- und Zurückbehaltungsrechte. Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihm aus dem gegenständlichen Vertrag gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Sachen. Sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich den Eigentümer der Waren im Frachtbrief bekannt gibt, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass das Frachtgut im Eigentum des Auftraggebers steht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Auftragnehmer ein gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. Bankbürgschaft) einräumt. 18. Aufrechnung Der Auftraggeber ist in keinem Fall berechtigt, Frachtkürzungen vorzunehmen oder mit Gegenforderungen gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers aufzurechnen. Es gilt ausnahmslos ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot zu Gunsten des Auftragnehmers. Es gilt § 32 AÖSp. 19. Standgeld Der Auftragnehmer ist berechtigt, Standgeld in Höhe von € 450,- pro Tag (bei einer Standzeit von unter explicitly and in writing in advance and another route can then be agreed upon against payment of a freight surcharge.
Pfand- und Zurückbehaltungsrechte. Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihm aus dem gegenständlichen Vertrag gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Sachen. Sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich den Eigentümer der Waren im Frachtbrief bekannt gibt, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass das Frachtgut im Eigentum des Auftraggebers steht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Auftragnehmer ein gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. Bankbürgschaft) einräumt. 19. Aufrechnung Der Auftraggeber ist in keinem Fall berechtigt, Frachtkürzungen vorzunehmen oder mit Gegenforderungen gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers aufzurechnen. Es gilt ausnahmslos ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot zu Gunsten des Auftragnehmers. Es gilt § 32 AÖSp.
Pfand- und Zurückbehaltungsrechte. Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihm aus dem gegenständlichen Vertrag gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Sachen. Sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich den Eigentümer der Waren im Frachtbrief bekannt gibt, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass das Frachtgut im Eigentum des Auftraggebers steht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem explicitly notified to the contractor in writing in advance and can be agreed by paying a surcharge. The vehicles used are usually ordinary tarpaulin semi-trailers. In order to minimise possible dangers, in particular the risk of theft, it is recommended, however, that the contractor be explicitly commissioned in writing and by paying a surcharge with the use of a so-called box semi-trailer, as this offers increased security. The routes chosen by the contractor are the fastest and most cost-effective routes. Should the principal wish for a special route in order to minimise possible dangers, the contractor must also be informed of this explicitly and in writing in advance and another route can then be agreed upon against payment of a freight surcharge.
Pfand- und Zurückbehaltungsrechte a) intrafrigo hat wegen aller durch den Lagervertrag begründeten fälligen und nichtfälligen Forderungen sowie wegen unbestrittener Forderungen aus anderen mit dem Einlagerer abgeschlossenen Lager-, Fracht- und Speditionsverträgen ein Pfandrecht an dem Gut. Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf die Forderung aus einer etwaig zurückbehaltenen Versicherungserstattung.
b) Weitergehende gesetzliche oder aufgrund der ADSp festgelegte Pfand- und Zurückbehaltungsrechtes von intrafrigo werden hierdurch nicht berührt.
c) Das Pfandrecht besteht, solange intrafrigo das Gut in seinem Besitz hat oder darüber verfügen kann.
d) An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von zwei Wochen.
e) Ist der Einlagerer im Verzug, so kann intrafrigo - nach erfolgter Verkaufsandrohung der in seinem Besitz befindlichen Güter und Werte - eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, freihändig verkaufen.
f) Für den Pfand- und Selbsthilfeverkauf kann Intrafrigo eine Verkaufsprovision vom Bruttoerlös in Höhe des ortsüblichen Satzes, mindestens aber 5 % verlangen und berechnen.
g) Entstehen bei intrafrigo begründete Zweifel, ob seine Ansprüche durch den Wert des Gutes sichergestellt sind, so ist intrafrigo berechtigt, dem Einlagerer eine angemessene Frist zu setzen, in der dieser entweder für Sicherstellung der Ansprüche von intrafrigo oder für anderweitige Unterbringung des Gutes Sorge tragen kann. Kommt der Einlagerer diesem Verlangen nicht nach, so ist intrafrigo zur Kündigung ohne Kündigungsfrist berechtigt.