Pflegezeitraum. Der Kunde kann bei SISW oder einem verbundenen Unternehmen von SISW Software-Pflegeservices für einen ersten Pflegezeitraum von einem (1) Jahr oder einen anderen Zeitraum, der von SISW akzeptiert wird, bestellen. Danach verlängern sich die Pflegeservices automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern sie nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ablauf des ersten Pflegezeitraums bzw. eines Verlängerungszeitraums gegenüber dem anderen Vertragspartner gekündigt werden. Erwirbt der Kunde zusätzliche Softwarelizenzen während der Laufzeit dieser Vereinbarung, behält sich SISW das Recht vor, die jährlichen Pflegezeiträume und den Rechnungszyklus anzupassen und gleichzeitig die jährliche Pflegegebühr für solche add-on Software anteilig mit der anfänglichen Software zu erheben. Für bestimmte Softwareprodukte gelten hinsichtlich der Verlängerung andere Bedingungen, als in den Produktspezifischen Bedingungen festgelegt.
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