Common use of Pflichten betreffend Hardware-Terminals Clause in Contracts

Pflichten betreffend Hardware-Terminals. Der Vertragspartner hat sämtliche Hardware-Terminals am Verkaufs- punkt so zu platzieren, dass der Karteninhaber direkten Zugang zum Ter- minal hat (insbesondere zu Anzeige, Bedientasten und Kartenleser) und bei der allenfalls notwendigen Eingabe der PIN nicht beobachtet werden kann. Der Vertragspartner hat die Infrastruktur, mit der die virtuellen Terminals betrieben werden, insbesondere die Rechner (inklusive aller dazugehö- render Netzwerkelemente) sowie die Datenträger, die Kartendaten (v.a. Kartennummern, Verfalldaten oder Transaktionsdaten) enthalten, mit aller Sorgfalt zu schützen.

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Pflichten betreffend Hardware-Terminals. Der Vertragspartner hat sämtliche Hardware-Terminals am Verkaufs- punkt Verkaufspunkt so zu platzierenplatzie- ren, dass der Karteninhaber direkten Zugang zum Ter- minal Terminal hat (insbesondere zu Anzeige, Bedientasten und Kartenleser) und bei der allenfalls notwendigen Eingabe der PIN nicht beobachtet werden kann. Der Vertragspartner hat die Infrastruktur, mit der die virtuellen Terminals betrieben werden, insbesondere die Rechner (inklusive aller dazugehö- render Netzwerkelementedazugehörender Netzwerkele- mente) sowie die Datenträger, die Kartendaten (v.a. Kartennummern, Verfalldaten oder Transaktionsdaten) enthalten, mit aller Sorgfalt zu schützen.

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Pflichten betreffend Hardware-Terminals. Der Vertragspartner hat sämtliche Hardware-Terminals am Verkaufs- punkt Verkaufspunkt so zu platzieren, dass der Karteninhaber direkten Zugang zum Ter- minal Terminal hat (insbesondere zu Anzeige, Bedientasten und Kartenleser) und bei der allenfalls notwendigen Eingabe der PIN nicht beobachtet werden kann. Der Vertragspartner hat die Infrastruktur, mit der die virtuellen Terminals betrieben werden, insbesondere die Rechner (inklusive aller dazugehö- dazu gehö- render Netzwerkelemente) sowie die Datenträger, die Kartendaten (v.a. Kartennummern, Verfalldaten oder Transaktionsdaten) enthalten, mit aller Sorgfalt zu schützen.

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Pflichten betreffend Hardware-Terminals. Der Vertragspartner hat sämtliche Hardware-Terminals am Verkaufs- punkt Verkaufspunkt so zu platzieren, dass der Karteninhaber direkten Zugang zum Ter- minal Terminal hat (insbesondere zu Anzeige, Bedientasten und Kartenleser) und bei der allenfalls notwendigen Eingabe der PIN nicht beobachtet werden kann. Der Vertragspartner hat die Infrastruktur, mit der die virtuellen Terminals betrieben werden, insbesondere die Rechner (inklusive aller dazugehö- render Netzwerkelemente) sowie die Datenträger, die Kartendaten (v.a. Kartennummern, Verfalldaten oder Transaktionsdaten) enthalten, mit aller Sorgfalt zu schützen.

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