Pflichten des Verantwortlichen. (Art. 24 DSGVO und Art. 13 und 14 DSGVO) 7.1 Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der für ihn einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen verantwortlich. 7.2 Der Verantwortliche hat den Auftragsverarbeiter unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er Verstöße des Auftragsverarbeiters gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen feststellt. 7.3 Den Verantwortlichen treffen die sich aus Art. 24 DSGVO und Art. 13 und 14 DSGVO ergebenden Informationspflichten.
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