Common use of Pflichtwidrigkeiten/Verstöße Clause in Contracts

Pflichtwidrigkeiten/Verstöße. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.

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Samples: degenia.de, degenia.de, www.fvv.de

Pflichtwidrigkeiten/Verstöße. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.

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Samples: www.aidworkerinsurance.com, www.aidworker.de

Pflichtwidrigkeiten/Verstöße. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.

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Samples: degenia.de

Pflichtwidrigkeiten/Verstöße. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen Verfü- gungen herbeigeführt haben.

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Samples: www.dr-walter.com

Pflichtwidrigkeiten/Verstöße. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten)Personen, die den Schaden durch vorsätzliches bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer Versicherten gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.

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Samples: esecutive.com

Pflichtwidrigkeiten/Verstöße. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz Gewässer- schutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen Ver- fügungen herbeigeführt haben.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Pflichtwidrigkeiten/Verstöße. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt herbei- geführt haben.

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Samples: degenia.de

Pflichtwidrigkeiten/Verstöße. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden Scha- den durch vorsätzliches bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden dienen- den Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten gerich- teten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.

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Samples: www.arbeitsgemeinschaft-bw.de