Common use of Pflichtziele Clause in Contracts

Pflichtziele. Ziel 2.1 Anteil des dauer- haft beschäftigten wissenschaftli- chen und künstle- rischen Personals 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 Ziel 2.2 Drittmittel 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 Ziel 2.3 Frauenanteil bei der Neubeset- zung von Professuren 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 Werden die vereinbarten Ziele nicht erreicht, so erfolgt eine Verrechnung einer Mittelkür- zung mit dem Zuschuss des jeweiligen Folgejahres. Bei den Pflichtzielen 2.2 und 2.3 er- folgt die Abrechnung im Dreijahres-Durchschnitt, wobei in die erste Abrechnung im Jahr 2022 die Plan-/Ist-Werte der Jahre 2019, 2020 und 2021 einbezogen werden. Die einbe- haltenen Mittel werden dem Strategie- und Innovationsbudget zugeführt.

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Pflichtziele. Ziel 2.1 Anteil des dauer- haft beschäftigten wissenschaftli- chen und künstle- rischen künst- ler. Personals 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 297.220 316.030 330.030 346.800 363.250 Ziel 2.2 Drittmittel 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 297.220 316.030 330.030 346.800 363.250 Ziel 2.3 Frauenanteil bei der Neubeset- zung von Professuren Profes- suren 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 297.220 316.030 330.030 346.800 363.250 Werden die vereinbarten Ziele nicht erreicht, so erfolgt eine Verrechnung einer Mittelkür- zung mit dem Zuschuss des jeweiligen Folgejahres. Bei den Pflichtzielen 2.2 und 2.3 er- folgt erfolgt die Abrechnung im Dreijahres-Durchschnitt, wobei in die erste Abrechnung im Jahr 2022 die Plan-/Ist-Werte der Jahre 2019, 2020 und 2021 einbezogen werden. Die einbe- haltenen einbehaltenen Mittel werden dem Strategie- und Innovationsbudget zugeführt.

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Pflichtziele. Ziel 2.1 Anteil des dauer- haft beschäftigten wissenschaftli- chen und künstle- rischen künst- ler. Personals 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 327.650 342.620 353.960 368.560 384.290 Ziel 2.2 Drittmittel 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 327.650 342.620 353.960 368.560 384.290 Ziel 2.3 Frauenanteil bei der Neubeset- zung von Professuren Profes- suren 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 327.650 342.620 353.960 368.560 384.290 Werden die vereinbarten Ziele nicht erreicht, so erfolgt eine Verrechnung einer Mittelkür- zung mit dem Zuschuss des jeweiligen Folgejahres. Bei den Pflichtzielen 2.2 und 2.3 er- folgt die Abrechnung im Dreijahres-Durchschnitt, wobei in die erste Abrechnung im Jahr 2022 die Plan-/Ist-Werte der Jahre 2019, 2020 und 2021 einbezogen werden. Die einbe- haltenen Mittel werden dem Strategie- und Innovationsbudget zugeführt.

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Pflichtziele. Ziel 2.1 Anteil des dauer- haft beschäftigten wissenschaftli- chen und künstle- rischen Personals 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 508.220 530.310 553.830 576.420 600.410 Ziel 2.2 Drittmittel 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 508.220 530.310 553.830 576.420 600.410 Ziel 2.3 Frauenanteil bei der Neubeset- zung von Professuren Profes- suren 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 508.220 530.310 553.830 576.420 600.410 Werden die vereinbarten Ziele nicht erreicht, so erfolgt eine Verrechnung einer Mittelkür- zung mit dem Zuschuss des jeweiligen Folgejahres. Bei den Pflichtzielen 2.2 und 2.3 er- folgt die Abrechnung im Dreijahres-Durchschnitt, wobei in die erste Abrechnung im Jahr 2022 die Plan-/Ist-Werte der Jahre 2019, 2020 und 2021 einbezogen werden. Die einbe- haltenen Mittel werden dem Strategie- und Innovationsbudget zugeführt.

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Pflichtziele. Ziel 2.1 Anteil des dauer- haft beschäftigten wissenschaftli- chen und künstle- rischen künst- ler. Personals 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 128.030 135.190 140.270 146.740 152.890 Ziel 2.2 Drittmittel 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 128.030 135.190 140.270 146.740 152.890 Ziel 2.3 Frauenanteil bei der Neubeset- zung von Professuren Profes- suren 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 128.030 135.190 140.270 146.740 152.890 Werden die vereinbarten Ziele nicht erreicht, so erfolgt eine Verrechnung einer Mittelkür- zung mit dem Zuschuss des jeweiligen Folgejahres. Bei den Pflichtzielen 2.2 und 2.3 er- folgt die Abrechnung im Dreijahres-Durchschnitt, wobei in die erste Abrechnung im Jahr 2022 die Plan-/Ist-Werte der Jahre 2019, 2020 und 2021 einbezogen werden. Die einbe- haltenen Mittel werden dem Strategie- und Innovationsbudget zugeführt.

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Pflichtziele. Ziel 2.1 Anteil des dauer- haft beschäftigten wissenschaftli- chen und künstle- rischen künst- ler. Personals 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 479.060 497.760 512.220 530.170 546.640 Ziel 2.2 Drittmittel 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 479.060 497.760 512.220 530.170 546.640 Ziel 2.3 Frauenanteil bei der Neubeset- zung von Professuren Profes- suren 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 479.060 497.760 512.220 530.170 546.640 Werden die vereinbarten Ziele nicht erreicht, so erfolgt eine Verrechnung einer Mittelkür- zung mit dem Zuschuss des jeweiligen Folgejahres. Bei In den Pflichtzielen Vereinbarungen 2.2 und 2.3 er- folgt erfolgt die Abrechnung im Dreijahres-Durchschnitt, wobei in die erste Abrechnung im Jahr 2022 die Plan-/IstIst-Werte der Jahre 2019, 2020 und 2021 einbezogen werden. Die einbe- haltenen einbehalte- nen Mittel werden dem Strategie- und Innovationsbudget zugeführt.

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Pflichtziele. Ziel 2.1 Anteil des dauer- haft beschäftigten wissenschaftli- chen und künstle- rischen künst- ler. Personals 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 172.170 182.370 187.640 196.280 204.860 Ziel 2.2 Drittmittel 10 % 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 172.170 182.370 187.640 196.280 204.860 Ziel 2.3 Frauenanteil bei der Neubeset- zung von Professuren 10 10% 719.350 741.740 775.080 803.210 840.190 172.170 182.370 187.640 196.280 204.860 Werden die vereinbarten Ziele nicht erreicht, so erfolgt eine Verrechnung einer Mittelkür- zung mit dem Zuschuss des jeweiligen Folgejahres. Bei den Pflichtzielen 2.2 und 2.3 er- folgt die Abrechnung im Dreijahres-Durchschnitt, wobei in die erste Abrechnung im Jahr 2022 die Plan-/Ist-Werte der Jahre 2019, 2020 und 2021 einbezogen werden. Die einbe- haltenen Mittel werden dem Strategie- und Innovationsbudget zugeführt.

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