Physikalische Sicherheit Musterklauseln

Physikalische Sicherheit. Zum Zeitpunkt der Planung der GDR(M)-Anlage (siehe 3.7) berücksichtigt der Netzpartner folgende Vorgaben im Hinblick auf die FWT mit Kommunikationseinrichtungen (siehe 3.6). Für eine sachgemäße Trennung der Kommunikationsinfrastruktur von den übrigen Anlagen und Einrichtungen der GDR(M)-Anlage ist ein separater Schrank erforderlich. Dieser soll die physikali- sche Einwirkung auf die Kommunikationsinfrastruktur minimieren. Der Schrank ist zu verschließen und die zugehörigen Schlüssel sind durch eine entsprechende Schlüsselverwaltung zu steuern. Komponenten, die direkt oder indirekt mit der FWT mit Kommunikationseinrichtungen der Thyssen- gas in Verbindung stehen, sind durch geeignete Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen (z. B. Versiegeln der Kommunikationsports). Der Schrank für die FWT mit Kommunikationseinrichtungen der Thyssengas ist in einem gesonder- ten Raum aufzustellen, dessen Zutritt durch geeignete Maßnahmen gesichert ist (abschließbare Tür/Fenster etc.). Dieser Raum ist einer der gemäß DVGW Arbeitsblatt G 491 erforderlichen Ne- benräume zum Aufstellungsraum der GDR(M)-Anlage. Bei der Konzeption dieses Raumes ist eine Untersuchung und Bewertung der Umgebungsgefahren im Sinne der Informationssicherheit ge- meinsam mit Thyssengas durchzuführen. Nennenswerte Risiken sind zu dokumentieren und in Ab- sprache mit der Thyssengas durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Der Raum sollte vor- zugsweise über eine massive Bauweise verfügen. Der Raum muss nicht in einem separaten Ge- bäude sein. Trassen für Stromkabel und Kommunikationswege mit Verbindung zur FWT mit den zugehörigen Kommunikationseinrichtungen sind so weit wie möglich von der allgemeinen Infrastruktur zu tren- nen und vor dem Zugriff durch Unbefugte durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Die Doku- mentation der gesamten Trassenführung und der darin verlegten Kabel ist durch den Netzpartner stets aktuell zu halten. Abweichungen zu den zuvor genannten Anforderungen sind nur dann zulässig, wenn die genannten Anforderungen mindestens gleichwertig eingehalten werden können. Die Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Thyssengas und sind schriftlich von Thyssengas und dem Netzpartner festzu- halten.
Physikalische Sicherheit. Das Gebäude wird 365 Tage, 24h auf Einbruch und Brand überwacht. Es ist eine Videoüberwachungsanlage installiert. Die Anlage wird entsprechend den gültigen Datenschutzbestimmungen betrieben.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

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