Betrieb der technischen Anlage Musterklauseln

Betrieb der technischen Anlage. Die technische Anlage ist unter Gewährleistung des eichrechtlich korrekten Betriebs der Messein- richtungen zu betreiben. Die Instandhaltung, Überwachung, Wartung und Änderung der technischen Anlage hat entsprechend den DVGW-Arbeitsblättern G 495, G 498/ G 491 und G 492 unter Mitwir- kung des MSB zu erfolgen. Bei Störungen der technischen Anlage, insbesondere an den Messein- richtungen, muss Thyssengas (zunächst telefonisch unter +00 (0) 000-00000-0000 und dann in Text- form an xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxx) kontaktiert werden. Die technische Anlage ist so zu betreiben, dass der Gasdurchfluss im Betriebszustand immer in den eichrechtlichen zulässigen Messbereichsgrenzen von minimalem (Qmin) bis maximalem (Qmax) Durchfluss des Zählers liegt. Sollte der Betrieb der technischen Anlage zur Beschädigung von in Thyssengas Eigentum stehen- den Messeinrichtungen führen, werden die Kosten für Neubeschaffung und Einbau dem Netzpartner in Rechnung gestellt. Technische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind entsprechend der gesetzlichen Vor- gaben regelmäßig auf Explosionssicherheit zu prüfen. Die Instandhaltung der technischen Anlagen beinhaltet regelmäßige Prüfungen der Anlagen und den Austausch von Bauteilen.