Pitchvereinbarung Musterklauseln

Pitchvereinbarung. 11.1. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber XXX, die ihm von SAZ präsentierten Ideen, Konzeptionen und Ausarbeitungen streng vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten weder ganz noch teilweise weiterzugeben noch für eigene Zwecke ohne Zustimmung der SAZ unbearbeitet oder bearbeitet zu verwerten. 11.2. Erhält SAZ nach erfolgter Präsentation den Auftrag zur Erstellung, so wird sie dem Kunden alle erforderlichen Nutzungsrechte im Rahmen des jeweiligen konkreten Vertragszweckes einräumen. Erhält SAZ keinen Auftrag, so ist der Kunde nicht befugt, die präsentierte Idee und die präsentierten Arbeitsergebnisse der SAZ, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, zu nutzen, weder ganz noch teilweise, weder selbst oder durch Überlassung an Dritte. Präsentationen der SAZ sind vom Kunden als anvertraute Vorlagen im Sinne des Wettbewerbsrechts anerkannt.
Pitchvereinbarung. 11.1. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der TERRITORY, die ihm von TERRITORY vor einer Auftragserteilung präsentierten Ideen, Konzeptionen und Ausarbeitungen als Geschäftsgeheimnis streng vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten weder ganz noch teilweise weiterzugeben noch für eigene Zwecke ohne Zustimmung der TERRITORY unbearbeitet oder bearbeitet zu verwerten. 11.2. Erhält die TERRITORY nach erfolgter Präsentation den Auftrag zur Umsetzung, so wird sie dem Kunden alle erforderlichen Nutzungsrechte im Rahmen des jeweiligen konkreten Vertragszweckes einräumen. Erhält die TERRITORY keinen Auftrag, so ist der Kunde nicht befugt, die präsentierte Idee und die präsentierten Konzeptionen und Ausarbeitungen der TERRITORY, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, zu nutzen, weder ganz noch teilweise, weder selbst oder durch Überlassung an Dritte.
Pitchvereinbarung. 11.1. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der TERRITORY CTR, die ihm von der TERRITORY CTR präsentierten Ideen, Konzeptionen und Ausarbeitungen streng vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten weder ganz noch teilweise weiterzugeben noch für eigene Zwecke ohne Zustimmung der TERRITORY CTR unbearbeitet oder bearbeitet zu verwerten. 11.2. Erhält die TERRITORY CTR nach erfolgter Präsentation den Auftrag zur Erstellung, so wird sie dem Kunden alle erforderlichen Nutzungsrechte im Rahmen des jeweiligen konkreten Vertragszweckes einräumen. Erhält die TERRITORY CTR keinen Auftrag, so ist der Kunde nicht befugt, die präsentierte Idee und die präsentierten Arbeitsergebnisse der TERRITORY CTR, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, zu nutzen, weder ganz noch teilweise, weder selbst oder durch Überlassung an Dritte. Präsentationen der TERRITORY CTR sind vom Kunden als anvertraute Vorlagen im Sinne des Wettbewerbsrechts anerkannt.