Besondere Bedingungen Für Die Erbringung Von Sprachendienstleistungen Musterklauseln

Besondere Bedingungen Für Die Erbringung Von Sprachendienstleistungen. Besondere Bedingungen für Digital Services, Hosting und ASP- Dienste mit Anhang SLA
Besondere Bedingungen Für Die Erbringung Von Sprachendienstleistungen 

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  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

  • Lieferbedingungen 4.1. Voraussetzung für die Verbindlichkeit der vereinbarten Liefertermine ist die Erfüllung aller dem AG obliegenden Verpflichtungen, wie insbesondere rechtzeitige Zurverfügungstellung der Unterlagen, Klarstellung und Genehmigung aller Pläne und Zeichnungen sowie Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. 4.2. Der AG ist verpflichtet, vor dem vereinbarten Liefertermin behördliche und für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter zu erwirken. 4.3. Das entsprechende Unternehmen der J. Christof ist berechtigt, Teil-Leistungen und Vor-Leistungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen. 4.4. Die Beiziehung von Subunternehmern durch das entsprechende Unternehmen der J. Christof ist stets zulässig. 4.5. Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den AG. 4.6. Wird die Einhaltung des Liefertermins aufgrund unvorhersehbarer oder unabwendbarer Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt beim entsprechenden Unternehmen der J. Christof oder seinem Subunternehmer sowie aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, behindert, verlängert sich die Lieferfrist jedenfalls um die Dauer dieser Umstände. Entstehen aufgrund der oben beschriebenen Verlängerung des Liefertermins wegen unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen Mehrkosten, sind diese dem entsprechenden Unternehmen der J. Christof vom AG zu ersetzen. 4.7. Ware, bei der das Werk des entsprechenden Unternehmens der J. Christof als Erfüllungsort vereinbart ist, muss vom AG sofort abgerufen werden, widrigenfalls das entsprechende Unternehmen der J. Christof berechtigt ist, nach Ablauf von 14 (vierzehn) Tagen ab Meldung der Versandbereitschaft, die Ware auf Kosten und Gefahr des AG nach Ermessen des entsprechenden Unternehmens der J. Christof zu lagern. 4.8. Die Lieferfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist am Erfüllungsort vorhanden ist und die Versandbereitschaft mitgeteilt wird bzw. Leistungen am Erfüllungsort erbracht wurden. 4.9. Wenn nichts anderes vereinbart ist, übernimmt der AG die Kosten für die Beförderung und ist daher auch berechtigt, die Beförderungsart und den Beförderungsweg frei zu wählen. 4.10. Wird die Ware ohne Verschulden des entsprechenden Unternehmens der J. Christof nicht rechtzeitig geliefert, gilt die Ware mit Meldung der Versandbereitschaft geliefert.